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Brandschaden/Versicherung

3. Juli 2012 08:17 |
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Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich hatte einen Wohnungsbrand vor 5 Wochen in meiner Mietwohnung. Ich hatte keine Haftpflichtversicherung, das Haus ist aber Brandschutz versichert. Die Hausverwaltung hat mir letzte Woche (mündlich) versichert, dass es alles geklärt wäre, somit ich nichts bezahlen und auch keine Baufirma selber suchen muss und dass die Renovierung am Montag anfangen sollte. Ich habe am Freitag spät Nachmittag einen Brief von der Versicherung erhalten, in dem es stand, dass ich als Brandverursacher nicht ausgeschlossen werden kann, sie möchten Ansprüche gegen mich stellen. Am Montag hat die Baufirma angefangen zu arbeiten und ich habe vorsichtig nachgefragt( weil ich kein Angebot bekommen habe) wieviel die Renovierung kosten wird von ca.40 Qm. Der Bauleiter meinte 100 Tausend Euro! Ich habe mit ein paar Bekannten( Parkettleger, Schreiner, Gläser) gesprochen gestern und alle meinten, dass es nicht mehr als 40 Tausend Euro kosten dürfte. Die Frage ist, ob ich heute Baustop aussprechen darf, bis die Versicherung alles geklärt hat? Hab ich das Recht andere, billigere Firmen zu holen, oder muss ich die teuerste Firma reinlassen, obwohl es sein kann, dass am ende ich alles bezahlen muss.

3. Juli 2012 | 09:28

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin,

die Beantwortung Ihrer Frage erfolgt auf der Grundlage, des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und der darin gemachten tatsächlichen Angaben. Sollten weitere Umstände hinzutreten, kann der Sachverhalt gegebenenfalls anders zu beurteilen sein.

Grundsätzlich ist es so, dass der Mieter für alle von ihm verursachten Brandschäden haftet. Dabei umfasst die Haftung sowohl die Schäden, die am Gebäude in dem sich die Wohnung befindet entstanden sind, als auch Schäden an Nachbarwohnungen und Nachbargrundstücken, zum Beispiel durch Rauch, Ruß oder Löschwasser.

Die hohe Differenz zwischen den beiden für die Renovierung genannten Summen könnte vielleicht also auch daher rühren, dass die beauftragte Firma nicht nur Ihre Wohnung renoviert, sondern auch weitere Schäden beseitigt. Dies müsste ggf. geklärt werden.

Hat der Mieter den Schaden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt, liegt also nur leichte Fahrlässigkeit vor wird der Schaden am Gebäude und an anderen Wohnungen von der Gebäudefeuerversicherung des Vermieters bezahlt. Ist dem Versicherungsnehmer grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz nachzuweisen ist die Versicherung gemäß § 81 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) zu einer Leistungskürzung berechtigt.

Bezahlt die Versicherung schließlich den Schaden, so kann sie sich nicht beim Mieter im Wege des Rückgriffs schadlos halten, sofern dem Mieter nur leicht fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen ist (BGHZ 145,393 , 397 ff [=WM 2001,122]).

Die Versicherung kann Sie also nur in Regress nehmen, wenn sie Ihnen die Brandverursachung nachweisen kann und Ihnen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann.

Ob dies der Fall ist kann anhand Ihres Sachverhaltes nicht abschließend beurteilt werden und sollte hier an dieser Stelle auch nicht erörtert werden.

Einen „Baustopp" werden Sie wohl nicht aussprechen können, da der Eigentümer natürlich die Wohnung instand setzen lassen kann.

Was die Kosten für die Renovierung betrifft, so hat der Geschädigte eine Schadensminderungspflicht. Die Schadensminderungspflicht bezeichnet im Schadenersatzrecht die Pflicht des Geschädigten, den Schaden abzuwenden oder zu mindern und ist in § 254 BGB verankert.

Daraus ergibt sich, dass der Umfang des zu leistenden Schadenersatzes insbesondere davon abhängt, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist, dies bedeutet, dass der Vermieter nicht auf das teuerste Angebot zurückgreifen darf oder die Wohnung zu Ihren Lasten in einen viel besseren Zustand versetzen lassen darf als vorher.

Sollte es dazu kommen, dass Sie tatsächlich den Schaden tragen müssen, müsste also jede Schadensposition nachträglich gesondert geprüft werden, ob sie der Höhe nach berechtigt ist.

Da die Versicherung Sie angeschrieben hat sollten Sie umgehend einen Rechtsanwalt vor Ort mit Ihrer Interessenvertretung beauftragen. Machen Sie gegenüber der Versicherung keine Angaben, sondern besprechen Sie den Fall mit einem Rechtsanwalt, der dann mit der Versicherung korrespondiert.



Ich hoffe Ihnen im Rahmen dieser Erstberatung einen ersten Überblick verschafft zu haben. Ich weise daraufhin, dass insbesondere wegen des kurzen Sachverhalts hier nur eine vorläufige Einschätzung gegeben werden kann, die eine weitere Beratung mit Kenntnis aller Ursachen des Brandes nicht ersetzen kann.


Mit freundlichen Grüßen

Arwin Kieback
Rechtsanwalt



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