Lebensversicherung, gesetzliche Änderung der "Bewertungsreserven" zum 31.10.2012
vom 27.10.2012
65 €
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Guten Tag, der Gesetzgeber ändert jetzt in aller Stille zum 31.10.2012 die Regelung, wie Versicherungsgesellschaften ihre "stillen Reserven" zu bewerten haben. ... Nun meine Fragen: a) begründet eine solche einseitige Vertragsänderung eine sofortige, fristlose Kündigung? b) sollte man bei einer solchen Kündigung allenfalls gleichzeitig o.g.