MWST letzte recnung bar. erfüllungsort für beide seiten ist ausschl. soltau gerichtsstand für alle sich aus dem vertragsver. oder dessen ergebenden rechtsstreitigkeiten ist ausschließlich soltau es gilt ausschließlich deutsches recht sollte eine bestimmung des vertrages unwirksam sein, bleibt der vertrag im übrigen wirksam. er ist so auszulegen, daß dem mutmaßlichen parteiwillen so nahe wie möglich kommt. d.h. die unwirksame bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen gewollten zweck entspricht. soweit der vertrag. mpndlich vereinbart war ein gesamtumsatz von ca 400000 EUR ohne garantie. ich möchte die zusammenarbeit mit herrn schmitz sofort beenden. nach der anfangsphase erscheint mir das konzept von herrn schmitz nicht mehr gut. ich bin auch nicht im zugzwang und möchte den räumungsverkauf nicht mehr in die zeitspanne von 4 wochen packen, sondern ihn langsamer vonstatten gehen lassen. nach den ersten zwei wochen hat herr schmitz von mir bereits 21880,42 erhalten. ich habe heute mittag telef. mitgeteilt, daß ich die zusammenarbeit beenden möchte, worauf er meinte, er würde einen aufhebungsvertrag schreiben und bekäme morgen dann 30000,00 EUR in bar. incl. MWST. auf meinen einwand, das wäre doch als abstand meiner meinung nach zu viel und ich würde den vertrag gerne erst überprüfen lassen meinte er, dann würde er eben weitermachen. wenn ihm das zusteht soll er es haben, aber ist das korrekt?