Hemmung der Verjährung
vom 13.4.2008
20 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Ein Hauskäufer hat gegen den Verkäufer, da dieser Architekt ist, eine Gewährleistung für Baumängeln von 5 Jahren. Zum Ende dieser Frist lässt der Verkäufer auf massiven Druck des Käufers einen Mangel beseitigen, der , wie der Verkäufer selbst schriftlich einräumt, bereits ab dem zweiten Jahr nach Verkauf bereits bekannt war. Wie berechnet sich nun die Verjährungsfrist bei der Nachbesserung?