Folgendes Szenario: Gebrauchtwagenkauf 11.12.2019 (Privatkauf beim Händler) Opel Corsa (EZ 2008, noch ca. 2 Jahre TÜV) – Probefahrt durchgeführt, keine Mängel erkennbar, außer jene welche auch im Kaufvertrag schriftlich festgehalten wurden (Rost Motorhaube, Gebrauchsspuren), vom Händler auch keine anderen Mängel genannt Vom vereinbarten Kaufpreis wird ein Teil von mir, sowie ein Anteil vom Jobcenter an den Händler überwiesen, d. h. er hat den gesamten Kaufpreis vollständig erhalten. ... Der Händler kann ja wohl kaum eine Rückabwicklung des vollständig vollzogenen Kaufvertrags erzwingen, richtig? ... Hat der Händler das Bestehen des Mangels nicht bereits anerkannt, indem er für den beschriebenen Mangel konkrete Behebungsvorschläge (und sogar Rückabwicklung des Kaufs) anbot?