Kurs fristlos wegen Unzumutbarkeit kündigen
vom 10.2.2020
für 49 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler / Konstanz
3) Welche Möglichkeiten einer fristlosen Kündigung bestehen? 4) Ist § 626 Abs.2 maßgeblich, bzw. ist eine fristlose Kündigung in 2020 möglich, auch wenn die letzten Auffälligkeiten in 2019 beobachtet wurden? 5) Müssen bereits entrichtete Gebühren für kommende Blöcke im Falle einer fristlosen Kündigung zurückgezahlt werden?