Sehr geehrte Ratsuchende,
ich bedanke mich für die aufgeworfene Problematik und erlaube mir, Ihnen hierzu folgende Anmerkungen zu machen:
Ich würde Ihnen aufgrund des dargestellten Sachverhalts momentan noch von einer außerordentlichen Kündigung abraten. Voraussetzung ist bzgl. der fehlenden Zahlungsmoral, dass der Mieter mit zwei aufeinander folgenden Mieten in Rückstand ist. Sie sollten somit warten, ob die Miete für Januar pünktlich eingeht. Ist dies nicht der Fall und ist der Dezember weiter offen, so können Sie sofort die Kündigung aussprechen. Allerdings fällt der Kündigungsgrund weg, wenn die fehlende Miete entrichtet wird.
Bzgl. des von Ihnen vorgetragenen Verhaltens der Mieterin können Sie einen Unterlassungsanspruch geltend machen, sofern dies die fehlende Belüftung bzw. das Trocknen der Wäsche betrifft. Darüber hinaus wäre zu klären, inwieweit eine Untervermietung nach dem Mietvertrag zulässig ist. Ggf. haben Sie hier einen Auskunftsanspruch gegen die Mieterin. Ob das Verhalten insgesamt für eine fristlose Kündigung ausreichend ist, vermag ich im Moment eher zu verneinen.
Auch wenn diese Auskunft wohl nicht dem entspricht, was Sie sich erhofft hatten, so rate ich Ihnen dringend, zumindest den Januar abzuwarten. Dann können Sie sofort die fristlose Kündigung aussprechen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen gleichwohl hilfreich war.
Mit freundlichen Grüßen
RA Jeremias Mameghani
Rechtsanwälte Vogt
Bolkerstr.69
40213 Düsseldorf
Tel. 0211/133981
Fax. 0211/324021
Antwort
vonRechtsanwalt Jeremias Mameghani
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Danke für die schnelle Antwort. Demnach reicht eine stark verschleppte Mietzahlung (1 bis 3 Wochen)über die letzten 4 Monate, also fast die ganze Mietzeit, (bis auf die ersten 2 Monate nach Einzug)nicht mal für eine fristgemäße Kündigung???
Au weia, sagen wir Berliner.
Nein, es wird nicht ausreichen. Das Gesetz und die Rechtsprechung verlangen einen Rückstand von 2 aufeinander folgenden Mieten oder einen Rückstand eines erheblichen Teiles, beispielsweise immer nur durch Teilzahlungen. Sie sollten wirklich auf "Nummer sicher" gehen und den Januar noch abwarten.
Mit freundlichen Grüßen
RA Jeremias Mameghani