Auszahlung eines Erbteils bei bestehendem Wohnrecht
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Hoyer / Regensburg
Da Sohn A beim Kauf des Hauses DM 6000.- investierte und sämtliche anfallende Reparaturen ausführte, bleibt sein Wohnrecht ( laut Testament, aber nicht im Grundbuch eingetragen) bis zu seinem Lebensende erhalten. Da ich Sohn B kein Interesse an dem Haus habe, möchte ich mein 1/4 Erbteil von Sohn A ausbezahlt bekommen.