Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn Ihr Vater kein Testament hinterlassen hat, sind Sie als Kind nicht pflichtteilsberechtigt, sondern Sie sind (gesetzliche) Erbin geworden.
Es besteht dann eine Erbengemeinschaft zwischen Ihrer Mutter und den Kindern, die auseinandergesetzt (d.h. das Erbe aufgeteilt) werden müsste.
Einen Pflichtteil erhalten Sie nur, wenn Sie enterbt wurden (Ihre Mutter also z.B. durch Testamtent als Alleinerbin eingesetzt wurde ).
Diesen Pflichtteil könnten Sie auch heute noch von Ihrer Mutter fordern ( Verjährung tritt drei Jahre nach Kenntnis vom Erbfall ein ).
Wenn Ihre Mutter Alleinerbin geworden sein sollte, konnte Sie allerdings über den Nachlass schon nach Belieben verfügen ( also Uhren und sonstige Nachlassgegenstände verkaufen). Der Pflichtteilsanspruch ist ein reiner Geldanspruch und berechtigt nicht zur Beteiligung an bestimmten Nachlassgegenständen.
Ihre empfehle Ihnen dringend, anwaltlichen Beitstand in Anspruch zu nehmen und Ihre Erbansprüche überprüfen zu lassen. Gern können Sie sich per email oder Telefon an mich wenden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sascha Steidel, Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 26.03.2012 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Sascha Steidel
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Rechtsanwalt Sascha Steidel
Fachanwalt für Familienrecht
danke für ihe sehr schnelle antwort. so wie ich sie verstanden habe hätte sie die sachen nicht verkaufen dürfen ?? leider ist unser vater schon 2007 verstorben ein jahr danach kam es zum streit und ich habe einen anwalt eingeschalten weil auch ein haus mit drin steckt. leider hat dieser nichts erreicht. und mich sehr viel geld gekostet . daher habe ich aufgegeben. weil mir die kraft fehlte aber dieses haus gehört mir zu einem viertel und der teil vom vater zu einem achtel .. die sache ist sehr sehr verstrickt. ich bin schon ausgezogen möchte aber wieder zurück weil ich nicht einsehe das ich fünf jahre einen kredit um sonst bezahlt habe . es handelt sich um ein doppelhaus in einer hälfte waren meine eltern und in der anderen mein mittlerweile ex-mann und ich.
mit freunlichem gruss
Wenn Sie Pflichtteilsberechtigte war, durfte Ihre Mutter die Immobilie verkaufen.
Wenn Sie Miterbin waren, durfte Sie nicht verkaufen.
Um Ihnen weiter helfen zu können, müsste ich mit die Unterlagen zu diesem Erbstreit einmal durchsehen.