Berechnung Ehefrauenunterhalt
vom 13.8.2007
25 €
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Wir haben vereinbart, dass der Aufenthalt des Sohnes beim Vater und der der Tochter bei mir, der Mutter ist.Wir behalten beide das Sorge- und Umgangsrecht. ... Bei der Berechnung des Ehefrauenunterhaltes werden meinem Mann jetzt beide Kindesunterhalte zur Bereinigung des Nettoeinkommens angerechnet.Aber ich bin meinem Mann für den Sohn, der bei Ihm wohnt, auch unterhaltverpflichtet und muß Kindesunterhalt zahlen.Warum werden beide bei Ihm abgezogen, müßte nicht der Kindesunterhalt für meinen Sohn, den ich an meinen Mann zahle bei mir zur Bereinigung meines Einkommens angerechnet werden??. Er bezahlt doch nur den Kindesunterhalt für die Tochter, die bei mir wohnt???