Einigungsgebühr in erster Instanz vor dem Landgericht
beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Die Güteverhandlung vor Gericht endete mit einem Vergleich in Höhe von 30000 € zu zahlen an unseren ehemaligen Geschäftspartner. ... Nun berechnet unser Anwalt eine Eingigungsgebühr in Höhe 1586,27 € Brutto, ausgehend von einem Streitwert von 68000 €. Unsere Frage: Ist die Höhe der Rechnung korrekt ?