Klagerücknahme gegen einen Schuldner
Guten Tag, Sachverhalt: Auf unserem Nachbargrundstück wachsen die Hecken seit 5 Jahren über das zulässige Maß hinaus. Wegen der Ausschlussfristen nach dem LNRG Rheinland Pfalz haben wir fristgerecht zum 31.12.08 Klage gegen Person A und Person B, welche das Nachbargrundstück bewohnen, eingereicht und beantragt, die Beklagten gesamtschuldnerisch zu verurteilen, die Hecke auf das gestzlich zulässige Maß rückzuschneiden, hilfsweise zu beseitigen. Nach unserer Feststellung im Grundbuch vom 02.01.09 ist nun klar, dass beide Personen zu je 50% Eigentümer im Grundbuch sind.