Kindesunterhalt geregelt im Ehevertrag
vom 9.10.2009
50 €
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Der Wortlaut ist wie folgt: Hinsichtlich unserer gemeinsamen Tochter vereibaren wir als echten Vertrag zugunsten dritter, der jedoch von uns beiden weder abgeändert oder aufgehoben werden kann, folgende Unterhalsregelung: XX verpflichtet sich für das Kind XX zu Händen der Mutter einen im voraus zu entrichtenden Unterhalsbetrag von 260 Euro zu zahlen. den Beteiligten ist bekannt, daß vorstehender Betrag abhängig vom Lebensalter des Kindes sowie vom Nettoeinkommen des Unterhalspflichtigen von dem Kindesunterhalt, der nach der DDT geschuldet ist, nach oben bzw. unten abweichen kann. Diese Unterhalsbeträge sollen sich im gleichen Verhältnis wie die DDT Stand 1998 ändern ( der heutige Betrag ist 300 Euro ) Die gesetzlichen Unterhalsansprüche des Kindes gegen den Vater bleiben von diesem Vertrag zugunsten des Kindes unberührt.. ... Hat dieser Vertrag vor Gericht Bestand wenn die Mutter auf Zahlung eines höheren Betrages klagt, oder wird die DDT zugrunde gelegt ?