Mietkürzung / fehlende Nebenkostenabrechnungen / Mietkaution
beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Liedtke / Göttingen
Wir haben dem Vermieter dies sofort mitgeteilt und gleichzeitig die Miete gekürzt (die Mängel wurden schon mehrfach angezeigt). ... Nach einer Woche behauptet der Vermieter jetzt, die Mängel sind nicht begründet und wenn wir die Miete nicht sofort nachzahlen, kündigt er das Mietverhältnis fristlos. Außerdem sollen wir unseren Schuhschrank vor der Wohnung (im Hausflur) sofort wegräumen, sonst lässt er ihn auf unsere Kosten entfernen.