Geldforderung vom AG wg.unbeabsichtigter Beschädigung d.Computerkasse
vom 13.8.2007
20 €
Historischer Preis
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Die Begründung lautet:Die Haftpflicht vom AG zahlt nicht,angeblich nur bei Schäden durch Außenstehende(z.B.Gäste).Bei Schäden,die durch das Personal entstehen,zahlt die Versicherung nicht.