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Schneeräumpflicht Unfall

| 16. Februar 2021 14:18 |
Preis: 50,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


19:40

Hallo,
Folgendes ist passiert.
Ich miete/teile zusammen mit meinem Cousin eine Garage in Stuttgarter Innenstadt. Da wir beide einen Smart haben reicht uns ein Platz für beide Autos. Mein Cousin ist der alleinige Mieter der Garage ich überweise ihm jeden Monat die Hälfte der Miete. Allerdings ist es nirgends vertraglich festgehalten.

Am 11.02.21 um kurz nach 6 morgens ist folgendes passiert.

In der nach von 9-10 Feb hat es die Garagenausfahrt zugeschneit. Ein Tag später also am 11. war die Ausfahrt noch ungerämt und ungestreut. Ich musste dennoch raus. Ich bin nicht hochgekommen und bin bremsend beim rückwärtsrutschen irgendwann gegen die Tormauer gestossen.

Was alles passiert ist damit ich da hochgekommen bin will ich hier nicht zusammefassen. Ich war jedenfalls dreckig wie Sau. Es gab in der Garage keiner Telefonummer, kein Streugut, kein Salz, keine Schaufel um sich selber zu helfen.

Ich habe die Situation sofort meinem Cousin geschildert und um Hilfe bei der Klärung gebeten. Er hat nach der Durchsicht des Mietvertrages die Unterstützung abgelehnt und mir die Option gelassen mich selber zu kümmern.

Gesagt getan. Ich habe den Vermietern in einer Mail zusammengefasst was passiert ist. Und anschließend gefragt wie in solchen Fällen vorgegangen wird.

Ein Tag später bekomme ich einen Anruf. Mit der Frage was ich da überhaupt zu suchen hätte und dass das Mietverhältnis nur zu meinem Cousin besteht. (Ich fand es schon sehr frech dass ich nicht gefragt wurde wie es mir geht.) Mir wurde klar gemacht ich hätte keine Ansprüche. Ich habe die Situation nicht erklären dürfen. Es war ein sehr kurzes Telefonat.

Ein paar Stunden später bekomme ich eine Email vom Versicherungsmakler der Vermieter erneut mit dem Vermerk ich hätte dort nichts zu suchen. Und mir würde eine Schadensersatzforderung zukommen wegen der beschäftigten Garagenwand.

Ich bin dann sofort zur Garage um mit Fotos zu dokumentieren dass an der Wand keine Schäden vorhanden sind. Der Schaden ist nur durch Kratzer an meiner Rückleuchte zu erkennen. Und leicht eingedrückt ist die Leuchte auch. Mir geht es eigentlich gut aber auch da weiß man ja nie.

Was ist hier passiert? Bin ich wirklich im Unrecht? Und muss ich jetzt warten bis die Schadensersatzforderung der Vermieter eintrifft? Und muss ich die Begleichen?

Wurde hier nicht zuerst die Schneeräumpflicht 2 Tage hintereinander verletzt weswegen es überhaupt zu dem Unfall gekommen ist?

Würde mich freuen hier eine Antwort zu bekommen.

Viele Grüße
ES

16. Februar 2021 | 15:13

Antwort

von


(2982)
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Sehr geehrter Ratsuchender,

sicherlich hat der Vermieter kein Recht, Ihnen gegenüber unverschämt zu werden.

Aber das ist eher eine moralische Frage, ebenso die Erkundigung nach Ihrem Gesundheitszustand.

Rechtlich können Sie nichts ableiten.

Leider hat der Vermieter auch Recht:

Mieter ist ihr Cousin, sodass dieser vertragliche Ansprüche geltend machen kann.

Zwar könnte das auf Besucher ausgeweitet werden, aber das greift hier nicht, wenn Sie quasi Untermieter sind.

Als Untermieter haben Sie also nur Ansprüche gegen den Hauptmieter, Ihren Cousin. Ob der Untermietvertrag schriftlich fixiert ist, ist egal, da auch mündliche Absprachen gelten.

Die Verletzung der Räumpflicht könnte dann eine Rolle spielen, wenn der Vermieter die Mietverhältnisse gekannt und gebilligt hat. Davon gehe ich nach Ihrer Schilderung aber nicht aus.

Das bedeutet, vom genannten (Haupt)Vermieter können Sie den Schaden nicht ersetzt verlangen, allenfalls vom Cousin, wenn dieser seine Räumpflicht verletzt hat.
Aber auch dann werden Sie sich ein Mitverschulden anrechnen lassen müssen, wenn Sie bei erkennbarer Glätte den Anfahrversuch unternommen haben.

Der (Haupt)Vermieter kann hingegen seinen möglichen Schaden an der Toreinfahr von Ihnen geltend machen, da Sie den Schaden mit dem Wagen verursacht haben.

Insoweit kommt es auch nicht auf das Verschulden an, da eine Gefährdungshaftung greift.

Aber der (Haupt)Vermieter ist für den Umfang und Höhe des angeblichen Schadens dann beweispflichtig.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


Rückfrage vom Fragesteller 17. Februar 2021 | 19:17

Hallo Frau True-Bohle,
Danke für die Antwort. Wenn man es so liest klingt es sehr plausibel. Beim lesen sind weitere Fragen aufgetaucht bzw. Infos eingefallen die so noch nicht gestellt waren. Vlt können Sie auf die eine oder andere auch noch eingehen.

Priorität von oben nach unten oben am wichtigsten.

- Laut meinem Cousin wurde meine Mitbenutzung gebilligt da auch doppelte Schlüssel Anzahl ausgehändigt wurde. Die Vermieter waren über meine Anwesenheit mündlich bei Vertragsabschluss informiert, da Sie auch das abstellen eines Motorrads gebilligt haben. (hierbei handelt es sich um mein motorrad) Schriftlich/Vertraglich festgehalten sind allerdings nur die Doppelte Anzahl der Schlüssel und ein Motorrad. Nicht allerdings ich als Person und auch nicht wem das Motorrad gehört.

- Zum Ablauf was jetzt auf mich zu kommt. Wird es jetzt ungefähr so laufen? ...es kommt eine Schadenersatzforderung vom Vermieter. Die melde Ich melde mich bei meiner Kfz Versicherung, schildere den Vorfall und die könnten die Bezahlung verweigern und einen Teil von der Versicherung meines Cousins fordern?

- Was würde mir passieren wenn ich den Vermietern eine Mail schreibe mit Inhalten wie: "Gott sieht alles", "sie haben es richtig gut gemacht" oder "Menschen wie sie wird keiner vermissen".

- Den Vorfall bei der Polizei zu melden und eine Anzeige wegen mehrmaliger Verletzung der Räumpflicht zu stellen ist auch sinnlos. Richtig?

Viele Grüße

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 17. Februar 2021 | 19:40

Sehr geehrter Ratsuchender,

zu Ihren Nachfragen:

- Laut meinem Cousin wurde meine Mitbenutzung gebilligt da auch doppelte Schlüssel Anzahl ausgehändigt wurde. Die Vermieter waren über meine Anwesenheit mündlich bei Vertragsabschluss informiert, da Sie auch das abstellen eines Motorrads gebilligt haben. (hierbei handelt es sich um mein motorrad) Schriftlich/Vertraglich festgehalten sind allerdings nur die Doppelte Anzahl der Schlüssel und ein Motorrad. Nicht allerdings ich als Person und auch nicht wem das Motorrad gehört.

Das ändert nichts an der Erstantwort.

Sie sind nur Untermieter Ihres Cousins, nicht Hauptmitmieter.

Dazu hätte Ihre Person mit aufgeführt werden müssen.


- Zum Ablauf was jetzt auf mich zu kommt. Wird es jetzt ungefähr so laufen? ...es kommt eine Schadenersatzforderung vom Vermieter. Die melde Ich melde mich bei meiner Kfz Versicherung, schildere den Vorfall und die könnten die Bezahlung verweigern und einen Teil von der Versicherung meines Cousins fordern?

Richtig. So kann es laufen.


- Was würde mir passieren wenn ich den Vermietern eine Mail schreibe mit Inhalten wie: "Gott sieht alles", "sie haben es richtig gut gemacht" oder "Menschen wie sie wird keiner vermissen".

Nichts; das ist noch keine Beleidigung.

Aber der Vermieter kann mit einer Nutzungsuntersagung durch Sie reagieren. Lassen sie es also.


- Den Vorfall bei der Polizei zu melden und eine Anzeige wegen mehrmaliger Verletzung der Räumpflicht zu stellen ist auch sinnlos. Richtig?

Richtig.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle

Bewertung des Fragestellers 19. Februar 2021 | 05:22

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