Sehr geehrter Ratsuchender,
sicherlich hat der Vermieter kein Recht, Ihnen gegenüber unverschämt zu werden.
Aber das ist eher eine moralische Frage, ebenso die Erkundigung nach Ihrem Gesundheitszustand.
Rechtlich können Sie nichts ableiten.
Leider hat der Vermieter auch Recht:
Mieter ist ihr Cousin, sodass dieser vertragliche Ansprüche geltend machen kann.
Zwar könnte das auf Besucher ausgeweitet werden, aber das greift hier nicht, wenn Sie quasi Untermieter sind.
Als Untermieter haben Sie also nur Ansprüche gegen den Hauptmieter, Ihren Cousin. Ob der Untermietvertrag schriftlich fixiert ist, ist egal, da auch mündliche Absprachen gelten.
Die Verletzung der Räumpflicht könnte dann eine Rolle spielen, wenn der Vermieter die Mietverhältnisse gekannt und gebilligt hat. Davon gehe ich nach Ihrer Schilderung aber nicht aus.
Das bedeutet, vom genannten (Haupt)Vermieter können Sie den Schaden nicht ersetzt verlangen, allenfalls vom Cousin, wenn dieser seine Räumpflicht verletzt hat.
Aber auch dann werden Sie sich ein Mitverschulden anrechnen lassen müssen, wenn Sie bei erkennbarer Glätte den Anfahrversuch unternommen haben.
Der (Haupt)Vermieter kann hingegen seinen möglichen Schaden an der Toreinfahr von Ihnen geltend machen, da Sie den Schaden mit dem Wagen verursacht haben.
Insoweit kommt es auch nicht auf das Verschulden an, da eine Gefährdungshaftung greift.
Aber der (Haupt)Vermieter ist für den Umfang und Höhe des angeblichen Schadens dann beweispflichtig.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Hallo Frau True-Bohle,
Danke für die Antwort. Wenn man es so liest klingt es sehr plausibel. Beim lesen sind weitere Fragen aufgetaucht bzw. Infos eingefallen die so noch nicht gestellt waren. Vlt können Sie auf die eine oder andere auch noch eingehen.
Priorität von oben nach unten oben am wichtigsten.
- Laut meinem Cousin wurde meine Mitbenutzung gebilligt da auch doppelte Schlüssel Anzahl ausgehändigt wurde. Die Vermieter waren über meine Anwesenheit mündlich bei Vertragsabschluss informiert, da Sie auch das abstellen eines Motorrads gebilligt haben. (hierbei handelt es sich um mein motorrad) Schriftlich/Vertraglich festgehalten sind allerdings nur die Doppelte Anzahl der Schlüssel und ein Motorrad. Nicht allerdings ich als Person und auch nicht wem das Motorrad gehört.
- Zum Ablauf was jetzt auf mich zu kommt. Wird es jetzt ungefähr so laufen? ...es kommt eine Schadenersatzforderung vom Vermieter. Die melde Ich melde mich bei meiner Kfz Versicherung, schildere den Vorfall und die könnten die Bezahlung verweigern und einen Teil von der Versicherung meines Cousins fordern?
- Was würde mir passieren wenn ich den Vermietern eine Mail schreibe mit Inhalten wie: "Gott sieht alles", "sie haben es richtig gut gemacht" oder "Menschen wie sie wird keiner vermissen".
- Den Vorfall bei der Polizei zu melden und eine Anzeige wegen mehrmaliger Verletzung der Räumpflicht zu stellen ist auch sinnlos. Richtig?
Viele Grüße
Sehr geehrter Ratsuchender,
zu Ihren Nachfragen:
- Laut meinem Cousin wurde meine Mitbenutzung gebilligt da auch doppelte Schlüssel Anzahl ausgehändigt wurde. Die Vermieter waren über meine Anwesenheit mündlich bei Vertragsabschluss informiert, da Sie auch das abstellen eines Motorrads gebilligt haben. (hierbei handelt es sich um mein motorrad) Schriftlich/Vertraglich festgehalten sind allerdings nur die Doppelte Anzahl der Schlüssel und ein Motorrad. Nicht allerdings ich als Person und auch nicht wem das Motorrad gehört.
Das ändert nichts an der Erstantwort.
Sie sind nur Untermieter Ihres Cousins, nicht Hauptmitmieter.
Dazu hätte Ihre Person mit aufgeführt werden müssen.
- Zum Ablauf was jetzt auf mich zu kommt. Wird es jetzt ungefähr so laufen? ...es kommt eine Schadenersatzforderung vom Vermieter. Die melde Ich melde mich bei meiner Kfz Versicherung, schildere den Vorfall und die könnten die Bezahlung verweigern und einen Teil von der Versicherung meines Cousins fordern?
Richtig. So kann es laufen.
- Was würde mir passieren wenn ich den Vermietern eine Mail schreibe mit Inhalten wie: "Gott sieht alles", "sie haben es richtig gut gemacht" oder "Menschen wie sie wird keiner vermissen".
Nichts; das ist noch keine Beleidigung.
Aber der Vermieter kann mit einer Nutzungsuntersagung durch Sie reagieren. Lassen sie es also.
- Den Vorfall bei der Polizei zu melden und eine Anzeige wegen mehrmaliger Verletzung der Räumpflicht zu stellen ist auch sinnlos. Richtig?
Richtig.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle