Hallo Frau Anwalt, Hallo Herr Anwalt, mein Sohn ist seit März 2019 volljährig, lebt bisweilen weiter bei seiner Mutter. ... Des Weiteren teilte er mir mit, dass er den Unterhalt nach wie vor auf das Konto seiner Mutter überwiesen haben möchte da er über kein eigenes Konto, aufgrund nicht gültigen Ausweises, verfügt. Im Vertrauen auf seinen Angaben und mit seiner schriftlichen Bestätigung, dass die Auszahlung des von mir überwiesenen Unterhalts (auf Konto der Mutter) nicht in meiner Verantwortung liegt.