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Auskunft an Jobcenter als Partnerin eines Unterhaltspflichtigen

| 17. Mai 2024 18:43 |
Preis: 51,00 € |

Sozialrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,
Mein Freund und ich leben zusammen. Seine Tochter wohnt bei der Mutter und bezieht wohl Leistungen nach dem Sgb 2.
Das Jobcenter verlangt von ihm Auskunft über seine Einkünfte.Auch steht auf dem Formular,dass er Einkommen von mit ihm im Haushalt lebenden Personen angeben soll. Ich will diese Auskunft nicht geben.Wir beide arbeiten und beziehen keine Leistungen.Bin ich zur Auskunft verpflichtet?

Danke für Antwort

17. Mai 2024 | 19:50

Antwort

von


(2982)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
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Sehr geehrte Ratsuchende,

die Aufforderung vieler Jobcenter geht vielfach über die tasächliche Verpflichtung hinaus. So auch in Ihrem Fall.

Sie verfügen über eigenes Einkommen. Nur darüber ist Auskunft zu erteilen.

Eine Verpflichtung über das Einkommen Ihres Freundes zu erteilen, kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil er Ihnen auch gar nicht unterhaltspflichtig ist. Eine Unterhaltspflicht kann dann z.B. bei einem neuen Ehegatten von Bedeutung sein, wenn der Unterhaltspflichtige über kein ausreichendes Einkommen verfügt. Aber alles das trifft auf Sie nicht zu.

Über das Einkommen des Freundes muss keine Auskunft erteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


Bewertung des Fragestellers 19. Mai 2024 | 07:21

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 19. Mai 2024
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