Unverheiratet - Partner stirbt - wie das Wohnrecht gegenüber dessen Erben absichern?
beantwortet von
Rechtsanwältin Wibke Türk / Norderstedt
Ein unverheiratetes Paar ohne eingetragene Lebensgemeinschaft plant: Er will zu ihr in ihr Haus ziehen (sie ist Eigentümerin) und eine Einliegerwohnung für sich gewerblich nutzen (er beabsichtigt, der Frau für dieses Büro eine Miete zu zahlen, die er auch steuerlich geltend machen kann). Im Rest des Hauses würde er privat wohnen, gemeinsam mit der Partnerin, aber ohne definierte eigene Räume für sich selber (entsprechend auch ohne Mietvertrag für privat genutzte Räume). Das Problem: seine Absicherung im Todesfall der Hauseigentümerin.