Die Bank hat die Angelegenheit eine Inkassofirma (accredis) beauftragt, die mich nun auffordert, den Restbetrag zu zahlen bzw. innerhalb 3 Wochen Kontakt aufzunehmen, sonst "sind wir gezwungen, ggf. weitere Massnahmen einzuleiten.".
Zu Ihrer Antwort: Falls ich es zahlen muss reicht eine kurze Nachricht, falls ich nicht zahlungspflichtig bin, wären eine juristische Formulierung mit eventuellen Paragraphen von Nutzen.
Die Kündigungsklausel unseres Vertrages sieht vor: "Eine Kündigung kann beidseits zum Schuljahresende mit einer Frist von 3 Monaten erfolgen" Bei allem was ich jetzt gelesen habe besteht hier die Möglichkeit das anzufechten (Schulgeld zahlen wir monatlich) Danke für die Beantwortung.
Ich weiss, dass ich eigentlich dafür haften muss, aber zum einen bin ich nicht gewillt, für eine Gefälligkeit über 350,- Euro zu zahlen, zum anderen bin ich AlgII-Empfängerin und absolut zahlungsunfähig.
Da ich aber einen Wagen habe und nicht 1% des Kaufpreises des geldwerten Vorteils mtl. für den neuen Wagen zahlen möchte, sind wir übereingekommen, dass die Firma 0,30.
Ich zweifle das an, denn erstens müssen die angefallenen Verbräuche ja über Zähler gelaufen sein, und zweitens stammen die Schulden womöglich aus einem Zeitraum, in dem ich die Wohnung noch gar nicht als Eigentümer übernommen hatte.
Der Verkäufer muß den Versicherungsstand aufzeigen, die Versicherungen beibehalten, bis Gefahrübergang fällige Rechnungen zahlen und spätere an den Käufer leiten; dieser wird ermächtigt sich bei den Versicherungen umfassend zu informieren. 6. Erschließung Erschließungs- und Anliegerbeiträge, Ausgleichszahlungen wegen Sanierung oder für Ausgleichsmaßnahmen zum Naturschutz, nach BauGB und Landesrecht aus bis zum Ende des heutigen Tages zugestellten Bescheiden hat der Veräußerer zu zahlen; unerledigte oder angekündigte Anforderungen sind ihm nicht bekannt.
Von dem Zeitpunkt an muß ich meine Kosten für die Krankenversicherung komplett selbst tragen. Meine Frage: Reduziert sich dadurch mein monatlich frei verfügbares Einkommen, d.h. muß ich die Kosten für die Krankenversicherung von meinem pfändungsfreien Betrag bezahlen oder wird die Auszahlungs-Grenze entsprechend nach oben gesetzt, so daß mir im Endeffekt das gleiche verfügbare pfändungsfreie Einkommen wie zuvor bleibt.
Wie sollte man hier am besten vorgehen, ohne dass gleich nochmal jede Menge Kosten anfallen (und ich auch noch das fehlende Impressum um die Ohren gehauen bekomme...)...
Die Rente meines Vaters und die Leistungen der Pflegekasse würden für die Kosten der Heimunterbringung nicht ausreichen und ich soll ggf. testamentarisch verpflichtet werden aus dem Erbe (Miet- bzw.
Guten Tag, ich bitte um eine Erläuterung der juristisch üblichen Vorgehensweise um unser stillgelegtes "Bauproblem" möglichst zügig zu lösen. In Oktober 2011 beauftragten wir ein Handwerksbetrieb mit mehreren Innenausbauten unseres Hauses (dieses wird von uns bewohnt). Den Kostenvoranschlag hat der GF des Betriebs uns per Mail zugesandt und bat diesen per Vorauszahlung zu bestätigung, dem wir auch nachgekommen sind.