Sehr geehrter Herr,
Sie stellen dem Arbeitgeber eine Rechnung plus Umsatzsteuer von derzeit 19 %, wobei ich davon ausgehe, dass Sie kein Kleinunternehmer sind iSv. § 19 UStG
. Die Pauschale verbuchen Sie ganz normal als Erlös bzw. Einnahme und stellen eine Rechnung über die Vermietungsleistung.
Sie können auch zusätzlich oder alternativ ein Gewerbe anmelden mit dem Zweck Vermietung Kfz an den Arbeitgeber. Allerdings sollten Sie mehr als 0,30 € pro Kilometer bzw. eine Pauschale für die Vermietung an sich verlangen, da die 0,30 € normalerweise nicht den Verschleiß und die sonstigen Kosten für das Kfz abdecken.
Wenn Sie den Betrieb/Gewerbe endgültig aufgeben, also zb keine Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit mehr generieren, müssen Sie eine Abschlussbilanz erstellen und den Aufgabegewinn berechnen. Das Finanzamt interessiert sich hierbei insbesondere für das Anlagevermögen, also bspweise das Kfz. Die Aufgabe müssen Sie dem Finanzamt mitteilen und insbesondere das Umsatzsteuersignal auf 0,-- stellen lassen.
Gerne stehen wir für die weitere Beratung und Bilanzerstellung zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Diese Antwort ist vom 12.05.2011 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Hallo Herr Hermes,
vielen Dank für die Beantwortung der Frage.
Mein Gewerbe kann ich erst 2012 für 2011 abmelden, da ich noch aus Aufträgen Erlöse über den Zeitraum 07-12.11 erwarte. Also Abschluß 2012. Muss ich beim Finanzamt das Gewerbe auf Nebengewerbe ummelden, da ich ja ab 01.07 wieder im Angestelltenverhältnis bin?
Wird die KM-Pauschale als Vermietungsleistung dann ein zu versteuernder Erlös (Einkommensteuer)?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Muss ich beim Finanzamt das Gewerbe auf Nebengewerbe ummelden, da ich ja ab 01.07 wieder im Angestelltenverhältnis bin? Nein.
Die Km-Pauschale wäre ein zu versteuernder Erlös.
Im Gegenzug haben Sie aber absetzbare Betriebsausgaben wie Benzin etc.
Ergänzung:
Das Finanzamt könnte Ihnen Schwierigkeiten bereiten, wenn Sie erst so spät Ihr Gewerbe abmelden, wobei ich davon ausgehe, dass die Erträge zufließen für die Tätigkeiten, die Sie noch vor der Eingehung eines Arbeitnehmerverhältnisses erbracht haben.