Abmahnung wegen einer angeblichen Arbeitsverweigerung
vom 5.8.2025
für 51 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wilke / Magdeburg
Weil der Abteilungsleiter aus meinem CV erkennen konnte, dass ich über Erfahrung in der Software-Entwicklung verfüge (ich bin studierter Wirtschafts-Informatiker mit 30 Jahren Entwicklungs-Erfahrung), machte er wiederholt beim ersten Bewerbungs-Gespräch und während der Vertrags-Unterzeichnung den Vorschlag mir andere, höherwertige Aufgaben zu übertragen und sicherte mir eine Tarifgruppen Hochstufung zu. ... Weil mir zwar die Arbeit zusagt und auch erfolgreich ist, mir aber die Unternehmens-Umgebung nicht gefällt, werde ich den Vertrag nicht verlängern und suche eine neue Stelle. Aus diesem Grund habe ich meinem Abteilungsleiter vor meinem Urlaub am 25.7.25 mitgeteilt, dass ich ab 1.8.2025 nur noch Aufgaben übernehme und erledige, die meiner ursprünglichen Stellenbeschreibung entsprechen.