Geschwisterteil mit Hartz IV Immobilie zur Verfügung stellen
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Gibt es eine juristisch korrekte Möglichkeit, einem Geschwisterteil, der bereits Hartz IV Empfänger ist und dies ggf. auch noch länger bleiben wird, die Bewohnung oder den Besitz einer von mir finanzierten EFH Immobilie zu ermöglichen, ohne dass dessen Hartz IV Anspruch erlischt oder zu erheblichen Anteilen entfällt? Infos: - Ich habe noch keine konkrete Immobilie zu diesem Zweck erworben, könnte also noch in Grenzen auf die Größe von Haus und Grundstück Einfluss nehmen. Anvisiert sind zur Zeit jedoch eher größere städtische Immobilien mit über 500 qm Grundstück und über 130 qm Wohnfläche in Niedersachsen. - Mein Geschwisterteil würde derzeit nur mit seinem Sohn (noch verheiratet aber getrennt lebend und Sohn offiziell voll bei ihm lebend) in die Immobilie einziehen, könnte sich aber je nach Immobilie auch eine Teiluntervermietung vorstellen.