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Prüfung Rentenversicherung Versicherungspflicht Selbständiger rechtmäßig?

| 19. Oktober 2023 12:59 |
Preis: 60,00 € |

Sozialversicherungsrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe als Einzelunternehmer ein Gewerbe angemeldet für "Kleintransporte mit einem Kfz bis 2,5 t Gesamtgewicht. Ich bin selbstständig, ohne Angestellte.
Ich arbeite als Selbstständiger für einen Kurierdienst, der mir die Kurieraufträge vermittelt. Ich kann den Auftrag annehmen oder ablehnen uns so arbeiten oder nicht arbeiten,wie ich es möchte, bin also nicht gegenüber der Kurierfirma weisungsgebunden. Über die Kurierfirma bekomme ich eine Abrechnung und den Betrag überwiesen.

Ich hatte einen Antrag auf Freiwillige Versicherung als Selbständiger bei der Rentenversicherung gestellt, diesen aber schnell wieder zurückgenommen, da ich zu spät gesehen hatte, dass ich mit einer Freiwilligen Versicherung nicht mal Anspruch auf eine Reha hätte, dies wäre nur bei Pflichtbeiträgen so.

Die Rentenversicherung hat mir daraufhin tatsächlich das Formular V0020 "Fragebogen zur Feststellung der Versicherungspflicht kraft Gesetzes als selbständig Tätiger" geschickt und verlangt nun von mir, dass ich dieses ausfülle. Dort soll auch mein Vertrag mit der Kurierfirma an die RV geschickt werden.
Ich bin nicht in der RV pflichtversicherungspflichtig, aber die RV will das selbst prüfen. Ist es überhaupt rechtens, dass mir die RV den Fragebogen schickt und verlangt, dass ich ihn ausfülle?

Bin ich gesetzlich dazu verpflichtet meine Daten und die Vertragsdaten mit der Kurierfirma preiszugeben und bzw. hat es für mich unangenehme Folgen, wenn ich den Fragebogen der RV nicht beantworte?
Vielen Dank für Ihre Klärung.

19. Oktober 2023 | 14:42

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage , die ich Ihnen wie folgt beantworte:



Frage 1:
"Ich bin nicht in der RV pflichtversicherungspflichtig, aber die RV will das selbst prüfen. Ist es überhaupt rechtens, dass mir die RV den Fragebogen schickt und verlangt, dass ich ihn ausfülle?"

Die Gegenfrage hierzu wäre ja dann zunächst einmal, woher Sie die Erkenntnis nehmen, dass Sie sozialversicherungsrechtlich nicht in der Rentenversicherung versicherungspflichtig sind. Je sicherer diese Erkenntnis wäre, desto weniger bräuchten Sie ja bei einer Prüfung befürchten. Da ich nicht annehme, dass Sie vor Beginn Ihrer Selbständigkeit ein sog. Statusfeststellungsverfahren durchgeführt haben, lässt sich diese Bewertung nur aufgrund Ihrer Angaben evtl. tatsächlich nicht so einfach treffen ohne den gesamten Vertragsvorgang inhaltlich zu kennen.

Grundsätzlich ist es so, dass die Deutsche Rentenversicherung (DRV) das Recht hat, die Versicherungspflicht von Selbständigen zu prüfen. Dies geschieht in der Regel durch den von Ihnen genannten Fragebogen, spätestens aber im Rahmen einer Betriebsprüfung.

Die DRV möchte durch die Prüfung sicherstellen, dass keine sog. Scheinselbständigkeit vorliegt.

Scheinselbständigkeit bedeutet, dass jemand formal als Selbständiger arbeitet, tatsächlich aber die Merkmale eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses erfüllt. In einem solchen Fall wäre man nämlich rentenversicherungspflichtig.

Dies geschieht auch in der Praxis gar nicht so selten - obwohl beide Vertragspartner einvernehmlich von einer Selbstständigkeit hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Verflechtung ausgehen. Da dann aber zumeist schon einige Jahre ins Land gegangen sind, führt eine nun offen gelegte Scheinselbständigkeit zumeist zu einer finanziellen Überforderung, weil nun für mehrere Jahre rückwirkend Beiträge nachzuentrichten sind.

Dieses Chaos lässt sich von vornherein durch die Beantwortung des Fragebogens vermeiden, da es nach Ihrer Schilderung naheliegt, dass der beginn Ihrer Selbständigkeit noch nicht so lange zurückliegt.

Die Beantwortung des Fragebogens ist dabei grundsätzlich verpflichtend. Sollten Sie den Fragebogen nicht beantworten, kann die DRV eine Entscheidung auf der Grundlage der ihr vorliegenden Informationen treffen. Dies könnte zu Ihrem Nachteil sein, wenn wichtige Informationen, die für Ihre Selbständigkeit sprechen, nicht berücksichtigt werden.

Es ist daher ratsam, den Fragebogen auszufüllen und dabei alle relevanten Informationen anzugeben. Sie sollten dabei auch den Vertrag mit der Kurierfirma vorlegen, da dieser wichtige Anhaltspunkte für die Beurteilung Ihrer Selbständigkeit liefern kann.

Sollte die DRV zu dem Ergebnis kommen, dass Sie rentenversicherungspflichtig sind, haben Sie die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung Widerspruch einzulegen.


Frage 2:
"Bin ich gesetzlich dazu verpflichtet meine Daten und die Vertragsdaten mit der Kurierfirma preiszugeben und bzw. hat es für mich unangenehme Folgen, wenn ich den Fragebogen der RV nicht beantworte?"

Ja, die Verpflichtung ergibt sich auf §§ 196 SGB VI, 21SGB X.

Es ist davon auszugehen, dass die DRV Ihre Daten vertraulich und datenschutzkonform behandelt.

Die negativen Folgen bei nachträglich festgestellter Versicherungspflicht bzw. Entscheidung nach Aktenlage wurden bereits unter 1 dargestellt.



Mit freundlichen Grüßen aus Dortmund

Raphael Fork
-Rechtsanwalt -


Rechtsanwalt Raphael Fork

Bewertung des Fragestellers 19. Oktober 2023 | 15:00

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