Teilzeit oder Elternzeitverlängerung bei befristetem Vertrag
Zu meiner Situation: Mein erster Arbeitsvertrag bei einem kirchlichen Träger umfasste eine Vollzeitbeschäftigung nach BAT Grund der Befristung war eine Elternzeitvertretung – die aber nicht so im Vertrag benannt wurde: „Die Einstellung erfolgt bis zur Wiederaufnahme von Frau X bzw. ihrem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis.“ Zeitlich war somit keine Befristung genannt – sondern die Befristung war nur auf die Person bezogen. Frau X hat einen unbefristeten Vertrag. ... Sind befristete und unbefristete Verträge bei einem Anspruch auf Teilzeit gleichgestellt?