Unsere Mietwohnung gehört einem privaten Eigentümer,wird aber durch ein Immobilienbüro verwaltet.Diesem haben wir alle Reparaturen und Mängel zu melden und von da werden dann die Aufträge an Firmen in unserer Region vergeben.Unsere Wohnung hat einen kleinen Wintergarten von ca. 6qm.Im Februar lief der Heizkörper aus,wir meldeten das,die beauftragte Heizungsfirma behob den Schaden kurzfristig. Ca.4 Wochen später lief der Heizkörper wieder aus,diesmal war es ein anderes technisches Problem,so dass im April eine grösseree Reparatur erfolgte,bei der der Heizkörper entfernt wurde,sowie ein Teil der Trockenbauwand herausgesägt werden musste.Da nun Malerarbeiten notwendig sind,liess die Heizungsfirma den Heizkörper im Wintergarten liegen und wir vereinbarten,den Vermieter sofort über die notwendigen Malerarbeiten zu informieren und dann anschliessend die Angelegenheit beendet werden kann.Wir informierten umgehend das Immobilienbüro.Die zuständige Dame gab den Auftrag nach ihren Angaben sofort weiter.Seit ca.4 Wochen warten wir nun auf den Anruf der Malerfirma,haben zwischenzeitlich wöchentlich beim Immobilienverwalter uns gemeldet und nachgefragt ,ständig wird uns versichert"dass alles schnellstmöglich erledigt wird".Nun ist es so,dass der Heizkörper seit ca.4 Wochen quer in unserem Wintergarten liegt,wir nicht heizen konnten,einen "Schandfleck" an der Wand haben,an der Stelle,wo dieser Heizkörper hingehört....Ich denke wir sind unserer Mängelanzeigepflicht genügend nachgekommen.Unser Wintergarten ist so in diesem Zustand auch für uns nicht nutzbar.Nun meine Frage:Steht uns eine Mietminderung zu,in welcher Höhe,gibt es dafür eine Tabelle?Wie mache ich meinen Anspruch am besten geltend...ich befürchte nämlich,dass unser Vermieter sehr uneinsichtig ist....Welche gesetzlichen Grundlagen könnte ich mir bei meiner Forderung(wenn berechtigt)zu Nutze machen?