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Wasserschaden im Keller mit immensem Gestank, dann Insekten, nun Ratten

23. Januar 2024 17:49 |
Preis: 30,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo liebe Damen und Herren,

Im September vergangenen Jahres (2023) habe ich erstmals einen Wasserschaden in den Kellerräumen meines Mietshauses gemeldet und deswegen Mietminderung beantragt. Das Wasser kommt aus dem Boden, es handelt sich um Ab-oder Grundwasser. Die Mietminderung habe ich mit einer immensen Geruchsbelastung in Kellerräumen, im Hausflur, sowie in der Wohnung begründet. (Wenn man die Wohnungstür öffnet zieht es herein aber auch wenn man im zum Hinterhof liegende Fenster der Wohnung öffnet zieht der Gestank der Kellerräume hinein, weil die Tür zu den Kellerräumen auf dem Hinterhof sehr oft offen steht um den Übelkeit erregenden Gestank abziehen zu lassen und damit das Wasser verdunsten kann.) Weitere Teile meiner Begründung waren, das die hölzernen Kellerwände schnell stark von Schimmel befallen sind und sich in den Abwasserpfützen Insekten vermehren die sich in Hausflur und Wohnraum verbreiten. Und ich muss jeden Tag ein starkes Ekelgefühl/Schwindel und an intensiven Tagen den Reiz überwinden mich zu übergeben, um in meine Wohnung zu kommen.

Die Mietminderung ist bis Ende 2023 gewährt worden mit 0,80 € pro Tag.
Der Schaden ist nicht behoben worden. Es gab außerdem keinerlei Kommunikation seitens der Degewo über die Perspektive/die Behebung des Schadens. Schimmel und Insekten fühlen sich weiterhin wohl und auf unzählige Nachfragen wurde darauf verwiesen das eine Externe Firma XY mit dem Schaden beauftragt sei und die DEGEWO keine Informationen über den Sachstand habe. Bei der externen Firma verliefen sich die Informationen, da war auch nix rauszufinden.

Meanwhile stand die Tür zu den Kellerräumen aus schon erwähnten Gründen immer schön offen.
Kurzum, jetzt haben wir auch Ratten im Keller. Ich habe in meinem eigenen Keller sehr viel Kot gefunden. Nicht hier und dort, sondern überall. Nun ist also wirklich ein ernstzunehmender Schaden an meinem in meinem Keller gelagerten Eigentum entstanden. Bisher blieb dies oberflächlich unversehrt, weil alles in Regalen ist wo das Wasser nicht hinkam. Die Ratten aber.

Des weiteren habe ich, als noch Schnee lag eine nicht unerhebliche Menge an Tierspuren vor dem Eingang zu den Kellerräumen (Hinterhof) entdeckt. Sicher bin ich mir beim Fuchs und sagen wir 90% bei irgendetwas Marderartigem oder dem Waschbär.

Den Rattenbefall hab ich beim Vermieter sofort nachdem ich es entdeckt hatte
gemeldet. Ebenso weiterhin Mietminderung.

Meine Frage ist nun, bei diesem nun entstandenen Schaden, der offensichtlich durch Monatelanges Unterlassen entstanden ist, habe ich da eine Chance auf Schadensersatz/Räumung des Kellers/alternative Unterbringung meiner Sachen? An wen kann ich mich wenden um die DEGEWO dazu zu bringen den Schaden endlich zu beheben(ich habe selbst nicht viel Geld)? Was für ein Prozentsatz an Mietminderung ist hier jetzt legitim?

Vielen Dank im Vorraus
O

23. Januar 2024 | 18:57

Antwort

von


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Guten Abend,

Ihre Situation ist verständlicherweise belastend.

Im Keller wirkt sich Ungezieferbefall zwar geringer aus, als wenn sie in der Wohnung auftreten, dennoch ist die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache beeinträchtigt.
Das Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg (Urt.v. 08.10.2008, Az. 205 C 103/08) wies beispielsweise einen Minderungs- und Schadensersatzanspruch des Mieters wegen der Zerstörung von Hausrat durch Ratten zurück mit der Begründung, dass in Berlin ein Rattenbefall im Keller zu den „örtlichen Gegebenheiten" gehöre und sich der Mieter ein entsprechendes Mitverschulden anrechnen lassen müsse. Außerdem hatte der Vermieter Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen durchführen lassen…
In Ihrem Fall dürfte es bei unterlassenen Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen anders gelagert sind.
Insoweit erscheint eine (weitere) Minderung von beispielsweise 10% angemessen.
Im Übrigen könnten Sie Schadensersatz für den nachweisbar zerstörten Hausrat verlangen, wegen der unterlassenen Schädlingsbekämpfung seitens des Vermieters.

Viele Grüße


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