Sehr geehrte Fragestellerin,
ich gehe davon aus, dass Sie in einer Mietswohnung leben - und dort der Boiler geplatzt ist.
Aufrund der durch den Boiler verursachten Wasserschäden ist Ihre Wohnung zu einem Teil nicht nutzbar ( Küche).
Sie könnten evtl. Schadensersatzforderungen an die Versicherung des Vermieters stellen, wenn Gegenstände, die sich in Ihrem Eigentum befinden, geschädigt wurden. Dazu müsste man wissen, welche Versicherung Ihr Vermieter abgeschlossen hat.
Sie können die Mietzahlungen kürzen- unter dem Hinweis, dass Ihre Wohnung unter den momentanen Bedingungen nicht voll einsatzfähig ist. Dabei kommt es darauf an, welche Ausmaße die durch den defekten Boiler Wasserschäden auf die Wohnung als Gesamtes haben.
Vorliegend muss daovn ausgegangen werde, dass eine Mietminderung von 50-75% , evtl. sogar 100% - je nach Ausmaß der Beschädigungen angemessen ist.
Zur weiteren Vorgehensweise:
Informieren Sie Ihren Mieter, dass Sie vorhaben, die Miete zu kürzen, da die Wohnung momentan nicht im vertragsgemäß vereinbartem Zustand ist und auch nicht vertragsgemäß genutzt werden kann.
Übergeben Sie Ihm zeitgleich eine Forderungsaufstellung über Schäden ( Gegenstände, die durch das Wasser beschädigt wurden), damit er diese an seine Versicherung weitergibt und Sie von dieser die Wasserschäden ersetzt bekommen.
Evtl. zeigt sich Ihr Vermieter kulant und erlässt Ihnen - je nach Beeinträchtigung durch die Lüfter und die andauernden Wasserschäden die komplette Miete. Sollte es jedoch zu einem Rechtsstreit kommen, so kann unter Umständen eine Räumungsklage die Folge sein, falls Sie die Miete unangemessen hoch kürzen.
Machen Sie bitte Fotos bzw, Videos vom Zustand der Wohnung, um zu beweisen, in welchem Zustand sich die Wohnung befindet.
Bei Rückfragen nutzen Sie bitte die kostenlose Rückfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Bauer
Rechtsanwalt