Mögliche Abfindung des Ehegattenunterhaltes
vom 10.12.2006
30 €
Historischer Preis
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Ehegattenunterhalt. Ich beabsichtige nun in Absprache mit meiner Ex-Frau ihr einmalig als Abfindung 20.000 € zu zahlen sowie noch 3 1/2 weitere Jahre Ehegattenunterhalt. Im Gegenzug verzichtet Sie dann auf jeglichen Ehegattenunterhalt ab 06/2010.