Sachverhalt Person A (Ich, nicht verwandt mit beteiligten) erbt aufgrund einer handschriftlichen Verfügung von Todeswegen, durch das Nachlassgericht eröffnet und protokolliert, als Alleinerbe ein Haus von Person B Person C (Sohn von Person B) ist bereits 1 Jahr vor Person C verstorben, Keine Kinder. ... Grundbuchamt möchte von Person A jetzt einen Erbschein über ableben von Person B was ja okay ist, da handschriftliche Verfügungen nicht anerkannt werden auch wenn ein Eröffnungsprotokoll durch das Nachlassgericht anhängt.