Sehr geehrte Damen und Herren, meine Tochter mit Freund hat sich im Juni 2020 eine Eigentumswohnung zur Selbstnutzung gekauft. ... Die Mieterin kein Gebrauch von dem Widerspruchsfrist gemacht. 3 Wochen vor dem erhofften Auszug erhielten wir ein Schreiben vom Mieterbund, dass ein Formfehler in der Kündigung vorliegt, da die Kündigung nur gegen die Mieterin, nicht aber gegen den Ehemann ausgesprochen wurde. ... Wenn tatsächlich die Kündigung unwirksam ist und eine neue Kündigung geschrieben werden muss, ist es dann ausreichend, dass wir die Kündigung erneut an die Mieterin senden und in den Adresskopf auch Ihren (Ex) Mann mit hineinschreiben.