hallo, meine frage bezieht sich auf die gemeinsamen schulden und kreditverpflichtungen. doch zuerst erkläre ich den sachverhalt: lebe von meiner frau seit 1 jahr getrennt. scheidung wird eingereicht. sie ist mit den kids zu ihrem "lover" gezogen und bekommt demnächst ein baby von ihm. ihre einkünfte liegen bei ca. 400 € (betreuung pflegekind) mein einkommen beträgt nach steuerklassenwechsel ca. 2100 €. unterhalt für eigene tochter (10 jahre)überweise ich gemäß düsseldorfer tabelle. ihr "lover" verdient ganz gut. in 1999 hatten wir ein haus gebaut, gemeinsam die kredite unterschrieben und stehen auch beide im grundbuch. die kreditverpflichtungen und sonstige kosten für das haus werden von mir allein bezahlt. das haus bewohne ich allein und möchte es nicht verkaufen, da nach rücksprache mit der bank eine zu hohe restschuld (verlust aus verkauf und vorfälligkeitszinsen, gesamt ca. 40.000.- €) entstehen würden, auf die ich wohl allein sitzen bleibe, da die bank sich an mich wenden wird. meine ex möchte, das ich das haus verkaufe oder auch auf meine kosten umbaue und ein teil vermiete. grundsätzliche frage: muss sie sich an den kreditverpflichtungen und sonstige unterhaltskosten beteiligen? weiterführende fragen: würde ihr ein fiktives einkommen, wegen haushaltsführung mitangerechnet, wenn ich verlangen kann, das sie sich an den kosten beteiligt? ... die weiterführenden fragen denke ich beziehen sich auf grundsätzliche frage, bzw. was passieren könnte, wenn sie sich an den kosten beteiligen muß. daher bitte ich diese fragen zu berücksichtigen. sorry, wenn ich nicht mehr bieten kann, doch bin leider nicht in der lage mehr zu bieten.