Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Das Eigentum am Haus liegt bei dem, der im Grundbuch eingetragen ist. Die Eintragung um Grundbuch richtet sich nach dem Kaufvertrag, d.h. Sie können frei über die Eigentumsanteilsverteilung entscheiden. Laut Eherecht bleibt auch das, was Sie von Ihrem geschenkten Geld kaufen, in Ihrem Eigentum. Daher könnten Sie rein rechtlich als alleiniger Eigentümer im Grundbuch stehen.
Im Zugewinnausgleich wird später nur das ausgeglichen, was während der Ehe hinzugewonnen wurde. Da Schenkungen außen vor bleiben, ist für das Haus nur der Wertzuwachs aufgrund der Renovierung relevant. Das läuft unabhängig vom Grundbuch, d.h. die Ehefrau hätte dann einen Anspruch auf einen Anteil am Haus, auch wenn Sie dann alleine im Grundbuch stehen.
Denkbar wäre es, dass im Kaufvertrag festgeschrieben wird, dass die Ehefrau im Grundbuch mit einem Anteil in Werte ihres Anteil an den Renovierungskosten eingetragen wird und die Ehefrau zugleich zur Zahlung des entsprechenden Renovierungskostenanteils verpflichtet wird. Es ist aber auch genauso möglich, dass Sie alleine im Grundbuch stehen und alles im Zugewinnausgleich geregelt wird. Letzteres wäre die einfachste und für Sie beste Lösung. Auf steuerlicher Ebene müssen Sie beachten, dass die Eintragung der Ehefrau im Grundbuch eine Schenkung darstellt, die bei Überschreiten des Freibetrages zu Schenkungssteuer führen kann.
In jedem Fall sollte der Vertrag VOR Vertragsunterzeichnung auch in diesem Punkt mit einem Anwalt genauestens durchgesprochen werden.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
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Vielen Dank für Ihre Antwort.
Es spricht aber auch nichts dagegen, mich mit 75% und meine Frau mit 25% ins Grundbuch einzutragen?
Schenkungssteuer sollte nicht das Problem sein, da meine Eltern mir das Geld schenken und unter dem Freibetrag bleiben. Die 25% die vom Haus die ich meiner Frau "schenke" wären dann mein Geld, das unabhängig von der Schenkung meiner Eltern ist. Und von mir aus der Zeit vor der Ehe erspart wurde. Liege ich da richtig?
Danke!
Sehr geehrter Ratsuchender,
nein, da spricht nichts dagegen. Allerdings sollte rein vorsorglich festgehalten werden, dass die 25 % in einem eventuellen Zugewinnausgleich verrechnet werden.
Die Schenkung der 25 % an die Frau sind unabhängig von der Geldschenkung der Eltern an Sie zu betrachten. Zwischen Ehepartnern gibt es einen Freibetrag von € 500.000, Schenkungssteuer fällt erst an, wenn Sie Ihrer Frau mehr als € 500.000 in einem Zeitraum von zehn Jahren schenken.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt