Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung
vom 9.11.2009
50 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch / Berlin
Ich bin ledig, habe keine Kinder oder pflebedürftige Personen zu unterhalten.Ich wurde vom Geschäftsführer persönlich von meiner vorherigen Anstellung abgeworben, da ich früher schon mal in dieser Agentur tätig war und man mich unbedingt haben wollte.