Im Februar 2008 erhielt ich vom Gericht die Mitteilung, dass mir die noch verbleibende Strafe erlassen wird. ... Es interessiert mich in diesem Zusammenhang auch, ob ich einen Eingehungsbetrug begehen würde, wenn ich mich heute bei einem Arbeitgeber als nicht vorbestraft bezeichnen würde? Da ich eine pädagogische Ausbildung habe, frage ich abschließend, ob eine Einstellung als Berufsschullehrer (auch im Rahmen eines befristeten Arbeitsverhältnisses) durch die Vorstrafe unmöglich gemacht wird, bzw. ob auch eine Anstellung als Angestellter unter Verzicht auf den Beamtenstatus möglich wäre?