Aufhebungsbescheid:
beantwortet von
Rechtsanwalt Alexandros Kakridas / Kronberg i.Ts.
Das Gewerbe habe ich wieder abgemeldet weil ich schnell merkte das es nichts eingebracht hat, mein Verdienst in dieser Zeit betrug 297,65 € nun fordert die AfA den Betrag zurück und außerdem 180,50 € für Kranken und Pflegeversicherung und 21,76 € Pflegeversicherungsbeiträge also insgesamt 763,56 € mit der Begründung ich hätte durch die Stelbstständikeit mehr als 15 Std. pro Woche gearbeitet, bei einem Betrag von 297,65 € im Monat kann man sich eigentlich recht leicht ausrechnen das ich weniger als 15 Std. wöchentlich gearbeitet habe.