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Anhörung gem. §24 Zehntes Buch SGB, Rechtsfolgen, Absender weiß nichts von Anhörung

18. November 2010 02:39 |
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Sozialrecht


Beantwortet von

Ich bin derzeit ziemlich verzweifelt, da ich mich aus Naivität, so muss man es wohl nennen, in eine schwierige Lage gebracht habe.

Ich bin seit einigen Jahren arbeitslos und beziehe ALG II.
Ich habe ein Kreditkartenkonto, das von mir nicht genutzt wird und etwas mehr als 2% Zinsen für Guthaben erzielt, die monatlich gutgeschrieben werden.

Meine Mutter erhält von meinem Vater Taschengeld von dessen Gehalt, mit dem sie Essen, Versicherungen etc. zahlt und ein Teil ihr zur Nutzung verbleibt. Mein Vater hat am Ende des Monats aber stets dieses restliche, für meine Mutter gedachte Geld abgehoben und für sich ausgegeben. Ich möchte auf schwierige Verhältnisse im Detail gar nicht eingehen. Jedenfalls hat meine Mutter vor einigen Jahren angefangen, das Taschengeld stets voll auszunutzen, indem sie bevor mein Vater es ihr wieder nimmt das ihr eigentlich zustehende Geld abgehoben, zurückgelegt und bar sozusagen vor ihm versteckt hat. Sie hatte immer Angst, dass er es findet, es Riesenärger gibt und er dann alles selbst ausgibt. Sie wollte einfach auch für sich eine Rücklage haben, damit sie sich mal etwas gönnen kann.

Ich habe ihr 2009 angeboten, sie könne das Bargeld, das mittlerweile im Lauf einiger Jahre fast 5000 Euro waren, auf mein Kreditkartenkonto tun, könne dieses als ihres benutzen und die Kreditkarte haben. So ist es aus dem Haus und kann von ihm nicht gefunden werden.

Ich hatte mich vorher aus dem SGB II Gesetz über meinen Grundfreibetrag für Vermögen informiert und wusste, dass dieser über 6000 Euro liegt. Ich sagte ihr, der auf meinem Konto angelegte Betrag dürfe meinen Grundfreibetrag nicht übersteigen, da ich sonst Ärger bekomme, und sie sicherte mir das zu.

Da die Zinsen monatlich anfallen und nur um die 10 Euro liegen würden, ging ich auch davon aus, dass ich damit ja auch weit unterhalb der monatlichen Zuverdienstgrenze für Einkommen bleibe.

Ich habe, obwohl das Konto auf meinen Namen läuft, dieses Guthaben nicht der Arge gemeldet - im Wissen, es ist nicht mein Geld, ich habe ja kein Vermögen, und im Glauben, wenn es mir zugerechnet wird liegt es ja unterhalb des Grundfreibetrags und kann nicht angetastet werden.

Nun habe ich eine Anhörung gem. § 24 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch erhalten, im Zuge eines Datenabgleichs sei bekannt geworden, dass ich Zinsen erhalte und solle alles lückenlos offenlegen.

Daraufhin habe ich mich intensiv damit auseinandergesetzt, ich wusste, ich habe einen Fehler gemacht das Guthaben nicht zu melden, war aber ja davon ausgegangen, weil es unter dem Grundfreibetrag ist wird muss es eh nicht verwertet werden.

Im Zuge der Recherchen wurde mir jedoch klar, dass es sehr wohl angetastet werden kann, da nur Vermögen mit dem Grundfreibetrag geschützt ist, das bei Antragstellung gemeldet wurde. Ich bin dementsprechend verzweifelt, da mir nun klar wird, wie naiv ich war. Es steht vielleicht eine Betrugsanzeige im Raum und das Geld, das gar nicht mir gehört, kann zurückgefordert werden.

Ich habe den Absender des Anhörungsschreibens (den Sachbearbeiter im Briefkopf) vor Ablauf der Frist unter dessen Nummer angerufen und wollte einen persönlichen Termin vereinbaren, um den Sachverhalt komplett aufzuklären und die Unterlagen über das Konto zu überreichen.

Dieser Sachbearbeiter, der ja laut Schreiben Absender war (unterschrieben hat jedoch eine andere Person, deren Name nicht entzifferbar ist) teilte mir am Telefon mit, er wisse nichts von einer Anhörung. Er habe ein solches Schreiben nicht versendet und deshalb bekäme ich in der Sache auch keinen Termin. Einen Termin habe ich trotzdem beantragt, da ich auch noch andere Fragen habe.

Nun zu meinen Fragen an einen Anwalt:

1) Wie soll ich nun reagieren ? Ich wollte ja fristgerecht ein persönliches Gespräch vereinbaren, aber wenn mir mitgeteilt wird vom offiziellen Absender des Schreibens (nicht aber dem Unterschreiber), er wisse gar nichts von einer Anhörung, soll ich trotzdem alles offen legen ? Weil ich davon ausgehen kann, wenn er auch nichts davon weiß, irgendwo wird es in den Akten sein und ansonsten kommt halt ein anderer auf mich zu und ich kriege das Problem, ich hätte nicht auf die Anhörung reagiert ?

Oder soll ich, wenn er nichts von der Anhörung weiß, das Thema gar nicht mehr anschneiden ? Immerhin habe ich mich ja fristgerecht äußern wollen und alles belegen, aber bekam erzählt er wisse nichts von einer Anhörung. Und wie soll ich dann reagieren, wenn er nochmal nach der Anhörung fragt ? Ich habe ihn ja selbst darauf hingewiesen am Telefon ?

Der Gesprächstermin ist in einigen Tagen, ich weiß nicht, wie ich mich verhalten soll. Es handelt sich halt um das Geld meiner Mutter auf meinem Konto, und wenn es ihr nicht genommen wird wegen meiner Naivität würden mir tonnenweise Steine vom Herzen fallen.

2) Falls ich den Rat bekomme, ich solle alles trotzdem offenlegen, obwohl der Sachbearbeiter gar nichts von einer Anhörung weiß, oder ich schneide das Thema gar nicht mehr an und ein anderer kommt deswegen auf mich zu: Mit welchen Rechtsfolgen ist dann zu rechnen ? Wird dann das ganze Geld meiner Mutter eingefordert oder gilt der Grundsatz, dass es bei Eingang Einkommen war und ab dem nächsten Monat Vermögen, das unter dem Grundfreibetrag liegt, so dass nur ein Teil gefordert wird ? Muss ich wegen meiner Naivität dann davon ausgehen, zusätzlich ein Betrugsverfahren zu bekommen wegen der Nichtmeldung ?


Ich wäre Ihnen sehr dankbar für eine rasche und möglichst ausführliche und detaillierte Antwort.
Vielen Dank vorab !

18. November 2010 | 08:09

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

ich bedanke mich für die eingestellten Fragen, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts gerne wie folgt beantworten möchte:

Dass die Sachbearbeiter wechseln, ist nichts ungewöhnliches. Gleichwohl befindet sich der Vorgang in Ihrer Akte oder ist dokumentiert. Wenn Sie keine schriftliche Stellungnahme abgeben, so wird eine Entscheidung nach Aktenlage getroffen. Die Folgen könnten sein: Aufhebungs- und Erstattungsbescheide, Einstellung der laufenden Leistungen bis zur endgültigen Klärung, Strafverfahren wegen Betruges etc. Aus diesem Grunde sollte eine Stellungnahme in jedem Fall abgegeben werden. Dies sollte allerdings dringend durch einen Anwalt nach Akteneinsicht geschehen. Hier kann zur Honorierung ggf. auf Beratungshilfe zurückgegriffen werden.

Das Geld wurde zwar stets Ihrem Konto gut geschrieben, so dass die ARGE es sicher wie Einkommen behandeln möchte. Allerdings müsste zum einen geprüft werden, ob der monatliche Freibetrag überschritten wird und wie der Sonderfall zu behandeln ist. Denn letztendlich gebührte das Geld Ihrer Mutter. Es liegt somit ein atypischer Ausnahmefall vor. Daher sollten Sie die Auseinandersetzung mit der ARGE auch in jedem Fall suchen. Sie müssen aber damit rechnen, dass ein Strafverfahren eingeleitet wird. Sofern man Ihnen dann keinen Vorsatz nachweisen kann oder ein möglicher Schaden beglichen wird, könnte dieses möglicherweise eingestellt werden. Es könnte dann aber auch noch ein Bußgeldverfahren folgen wegen Verstoßes gegen die Pflicht, alle relevanten Tatsachen (hier: Konten und Zufluss) zu benennen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte. Bitte nutzen Sie ggf. die kostenlose Nachfragefunktion. Sollten Sie darüber hinaus auch eine Interessenvertretung wünschen, so empfehle ich eine Kontaktaufnahme per Mail. Eine Vertretung ist dank der modernen Kommunikationsmittel auch auf Entfernung möglich. Schließlich möchte ich Sie auch bitten dafür Sorge zu tragen, dass der ausgelobte Einsatz für die Beantwortung dieser Anfraeg eingezogen werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

RA Jeremias Mameghani

Rechtsanwälte Vogt
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Fax. 0211/324021


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