Das von Ihnen gebuchte Angebot wird von einer Firma aus/in Brasilien betrieben, wie Sie sicherlich wissen unterliegen Betreiber ausserhalb Deutschlands nicht der Impressumspflicht, AGBpflicht, Wettbewerbsrecht und und und. ... Der beste Satz in dem Schriftverkehr war: „Bitte sehen Sie von weiteren schriftverkehr ab, da wir diesen nicht mehr beantworten werden.“ Nun meine Frage: Bin ich befugt anhand der oben genannten Tatsache das Geld zurück zu überweisen lassen, habe ich gar die Möglichkeit über einen Anwalt der ***** eine Abmahnung zu schicken, oder muss ich knapp 100€ (inkl.