Gestohlenen Oldtimer gekauft-unklares Ende!
| 23.06.2008 11:46
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe im Mai vergangenen Jahres einen Oldtimer BMW 3,0 von 1972 in den Niederlanden gekauft.
Erst bei Arbeiten am Wagen hat sich herausgestellt daß dieser
Wagen offenbar gestohlen ist da die VIN (Fahrgestellnummer) geändert wurde.
Ich habe daraufhin Anzeige gegen den Verkäufer erstattet wegen Betruges und war der Meinung das Auto und den Kaufpreis zu verlieren und evtl gegen den Verkäufer auf Rückerstattung klagen zu müs-sen. Nun kommt es ganz anders.
Gemäß einem Untersuchungsbericht der deutschen Polizei die den Wagen in ihrer Zentrale der KTU untersucht hat ist der BMW nicht mehr zweifelsfrei zu identifizieren da alle Nummern geändert wurden und ansonsten (scheinbar) keine Merkmale vorliegen die eine sichere Zuordnung erlauben.
Der Verkäufer wurde von den niederl. Behörden verhört, streitet jedoch ab von allem zu wissen.
Ein möglicher Eigentümer wurde jedoch über die deutschen und niederländischen Behörden
ermittelt da ich Kontoauszüge im Wagen fand die sich zurückverfolgen ließen. Dieser hatte ebenfalls einen solchen BMW in gleicher Farbe gestohlen gemeldet. Wohl kaum ein Zufall!
Daraufhin und weil sich Monate behördenseitig nichts tat habe ich Akteneinsicht beantragt und so den möglichen Ex-Besitzer angerufen sowie dessen Versicherung angemailt um endlich zu erfahren wie es weitergeht und ob es das Fahrzeug ist oder nicht.
Der Mann der als möglicher Besitzer ermittelt hat inzwischen die Versicherungssumme erhalten und bekundet selbst wenn es sein Wagen sein sollte kein Interesse mehr an dem Fahrzeug hat da er es ohnehin zum Verkauf stehen hatte. Alle Papiere sind an seine Versicherung gegangen, wenn es nun Ansprüche geben könnte dann natürlich seitens des Versicherers.
Nach seiner Beschreibung scheint es das Auto zu sein denn er nannte Merkmale (km- Stand, einen Aufkleber, einen Kratzer) die sich an diesem Wagen wiederfinden. Wichtigstes Merkmal ist ein Krat-zer auf dem Dach. Der km-Stand ist fast stimmig,der Aufkleber fehlt. So muss ich davon ausgehen das gestohlene Fahrzeug in meiner Garage zu haben.
Es wurden seitens der Behörden jedoch bis heute keine Anstalten gemacht zu klären ob der Wagen denn nun das gestohlene Fahrzeug ist! Stattdessen schrieb dieser Tage die Staatsanwaltschaft das Verfahren werde eingestellt und das Fahrzeug an mich freigegeben!
Angesichts dieser unglaublichen Entwicklung sitze ich jetzt zwischen allen Stühlen und frage mich was tun?
Trotz aller dieser Ungereimtheiten die auch der Staatsanwaltschaft schrieb ist man dort offenbar der Meinung es gäbe keine ausreichenden Beweise für Betrug und man wäre nicht verpflichtet weiter tätig zu werden und damit ist der Fall zu den Akten zu legen.
Wieso wird der Wagen bei dem doch ein Besitzer ermittelt wurde nicht überprüft und sichergestellt wie man dies immer liest? Ich kann nicht mehr tun als dies anmahnen-wenn die Behörde nicht will-
mein Latein ist am Ende.
Zumal ich mich selbst schädige wenn ich weiter stochere!
Allmählich fühle ich mich ver.. und komme zu der Ansicht da offenbar niemand Interesse an dem Wa-gen/der Aufklärung hat (außer mir) alles zu tun dass er nun auch in meinem Besitz bleibt. Bei derma-ßen schlampiger Ermittlung und Klärung werde ich nicht weiter darauf dringen Fehler der Behörden auszubügeln.
Meine Frage nun:
1.) was wäre nötig um eindeutig zu beweisen dass der PKW der Gestohlene ist? Nummern sind nicht ja mehr lesbar.
Reichen Beschreibungen des Besitzers wie „Kratzer dort“, „km-Stand“ oder „Radiotyp“ aus um einen Besitzanspruch seitens des Versicherers durchzusetzen? Dieser hat sich bis heute nicht gemeldet und Stellung genommen. Oder kann ich den Wagen (da einfach nicht mehr ausreichend sicher zu identifi-zieren) nach der Freigabe als mein Eigentum ansehen?
2) ist eine Freigabe der deutschen Behörden endgültig oder muss ich jetzt immer damit rechnen dass sich die Versicherung des Niederländers rührt und nachträglich beweist dass dies das gestohlene Fahrzeug ist und es einklagt?
Ich möchte nur nicht erleben dass nach Freigabe und Zulassung durch mich der Versicherer kommt und sagt „da ist der Kratzer auf dem Dach“ und dies als Beweis ausreicht um den Wagen sicherzustel-len! Würde dies reichen oder MUSS ein Fahrzeug anderer. eindeutigere Fakten aufzeigen?
Einen Anwalt der sich auch nur annähernd fachkundig in dieser Sache zeigte war nicht zu finden.
Perplexe Grüße,
ein Oldtimer Freund