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gekaufter Schäferhundwelpe hat schwere ED und HD

20. Oktober 2010 11:04 |
Preis: 35€ Historischer Preis
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Tierrecht, Tierkaufrecht


Beantwortet von


12:47

Im Juni 2009 wurde von mir ein Langhaarschäferhundwelpe zu einem Preis von 800€, in einer renomierten Zucht hier in Deutschland, für eine Freundin in den Staaten gekauft. Diese wollte sie zur Zucht einsetzen. Nach Monaten voller Stress, wegen fehlender roter Papiere, vielen Telefonaten mit dem Verkäufer als auch mit dem Deutschen Schäferhundverein, erhielt meine Freundin in den Staaten dann endlich, kurz vor dem ersten Geburtstag der Hündin die Papiere. Somit schien endlich alles gut.
Leider stellten sich dann bei Röntgenuntersuchungen heraus, dass die Hündin schwerste gesundheitliche Probleme in Form von ED und HD hat und somit nicht zur Zucht eingesetzt werden kann. Auch hat sie nur noch eine geringe Lebenserwartung die mit starken Schmerzen verbunden sein wird. Diese Ergebnisse wurden dem Verkäufer im April diesen Jahres dann auch mitgeteilt. Er versprach kostenlosen Ersatz und bedauerte die Gesundheitsprobleme sehr. Diese Antwort hörte sich zunächst sehr positiv an. Auf meine Frage im April 10 nach einem Ersatzwelpen antwortete er, dass er momentan keinen Welpen habe, sich aber sobald eine Hündin belegt wäre bei mir melden würde. Dies geschah die nächsten Monate leider nicht. Am 12 September schrieb ich ihn dann nochmals wegen einer Ersatzhündin an und bekam Anfang Oktober die Antwort, dass sein Vater keine Welpen hätte und auch in diesem Jahr keine mehr bekommen würde. Ich fiel aus allen Wolken, denn für mich war der Sohn und nicht der Vater der Verkäufer. Der Vater gilt allerdings als der offizieller Züchter der Hündin ( sie trägt seinen Zwingernamen). In den Papieren wurde der Vater auch als erster Besitzer der Hündin registriert allerdings steht sein Sohn dann als zweiter Besitzer registriert und anschließend dann meine Freundin in den Staaten. Auch wurde mir, bei Übergabe der Hündin ein vom Sohn unterschriebener Kaufvertrag ausgehändigt, sein Vater wurde darin nie erwähnt. Den Vater habe ich im übrigen auch bei einer Besichtigung des Welpen vorab nie zu Gesicht bekommen, er war auch nie Ansprechpartner für mich. Den gesamten Schriftverkehr ( E-Mails) mit dem Verkäufer habe ich im übrigen vollständig abgespeichert und da, ich die Homepage dieser Zucht wirklich genau beobachtete, weiß ich, dass er von April 10 bis jetzt mindestens 3-4 Würfe hatte und derzeit einen Wurf hat, in dem auch Langhaarhündinnen wären, was genau dem Ersatztier entsprechen würde. Leider reagiert er nun so gar nicht mehr auf meine E-Mails und an sein Telefon geht er auch nicht wenn ich mit unterdrückter Nummer versuche anzurufen.


Wie sieht denn nun die rechtliche Situation aus.


Hätte meine Freundin, die ja in den Staaten wohnt, rechtlich überhaupt Anspruch auf Ersatz und könnte sie mich beauftragen in ihrem Namen zu handeln?

Wer wäre für den Ersatzwelpen zuständig, der Züchter oder der Verkäufer?

In wie weit könnte ich auf ein Ersatztier aus dem derzeitigen Wurf bestehen bzw könnten wir auch den Kaufpreis zurückfordern?

Würde eine Gewährleistungsfrist nach 2 Jahren verfallen?

Ich danke Ihnen vorab schon einmal für die Hilfe.

Mit freundlichem Gruß

20. Oktober 2010 | 12:11

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.

Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:



Hätte meine Freundin, die ja in den Staaten wohnt, rechtlich überhaupt Anspruch auf Ersatz und könnte sie mich beauftragen in ihrem Namen zu handeln?

Da nach Ihrem Sachvortrag offensichtlich ein Mangel des Kaufgegenstands vorliegt, stehen Ihrer Freundin auch Gewährleistungsansprüche zu.

Sie muss zunächst ihren Nacherfüllungsanspruch geltend machen. Mit der Stellung eines Ersatzwelpen hat sich der Verkäufer ja auch schon einverstanden erklärt.
Ihre Freundin wurde allerdings bisher nur vertröstet.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, so besteht die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Darüber hinaus kann auch noch Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen geltend gemacht werden.

Sinnvoll wäre es, wenn Ihre Freundin sich durch einen Kollegen vertreten lässt, um ihre Ansprüche durchzusetzen.
Die Kosten der Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts wären dann auch vom Verkäufer zu tragen, da er der von ihm versprochenen Nacherfüllung nicht gerecht geworden ist.



Wer wäre für den Ersatzwelpen zuständig, der Züchter oder der Verkäufer?

Da Vertragspartner der Verkäufer ist, wäre auch dieser für die Stellung eines Ersatzwelpen zuständig.


In wie weit könnte ich auf ein Ersatztier aus dem derzeitigen Wurf bestehen bzw könnten wir auch den Kaufpreis zurückfordern?

Der Nacherfüllungsanspruch kann nicht auf bestimmtes Tier aus einem bestimmten Wurf erstreckt werden.
Ihre Freundin sollte dem Verkäufer letztmalig schriftlich eine Frist zur Stellung eines Ersatzwelpen setzen und ankündigen, dass im Falle des fruchtlosen Ablaufs der Frist von dem Kaufvertrag zurückgetreten wird.

In diesem Fall hätte Ihre Freundin Ansprüch auf Rückzahlung des Kaufpreises.


Würde eine Gewährleistungsfrist nach 2 Jahren verfallen?

Die Gewährleistungsansprüche müssten innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren, also bis Juni 2011 geltend gemacht werden.



Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.



Rechtsanwalt Karlheinz Roth

Rückfrage vom Fragesteller 20. Oktober 2010 | 12:45

Habe ich Sie richtig verstanden, dass meine Freundin in den Staaten einen Nacherfüllungsanspruch so formulieren muss, dass sie einen Ersatzwelpen, nachdem ja nun schon mehr als 6 Monate seit Feststellung des Gewähleistungsmangelsmangels verstrichen sind und wir bislang nur vertröstet wurden, innerhalb der nächsten 4 Wochen beim Verkäufer einfordern kann. Und sollte dies nicht geschehen auf rechtliche Schritte gegen den Verkäufer verweisen sollte?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 20. Oktober 2010 | 12:47

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihren Nachtrag.

Ja, Sie haben mich richtig verstanden.

Bei weitergehenden Fragen stehe ich Ihnen gerne per E-Mail zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen
RA K. Roth


www.kanzlei-roth.de

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