Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:
Hätte meine Freundin, die ja in den Staaten wohnt, rechtlich überhaupt Anspruch auf Ersatz und könnte sie mich beauftragen in ihrem Namen zu handeln?
Da nach Ihrem Sachvortrag offensichtlich ein Mangel des Kaufgegenstands vorliegt, stehen Ihrer Freundin auch Gewährleistungsansprüche zu.
Sie muss zunächst ihren Nacherfüllungsanspruch geltend machen. Mit der Stellung eines Ersatzwelpen hat sich der Verkäufer ja auch schon einverstanden erklärt.
Ihre Freundin wurde allerdings bisher nur vertröstet.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, so besteht die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Darüber hinaus kann auch noch Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen geltend gemacht werden.
Sinnvoll wäre es, wenn Ihre Freundin sich durch einen Kollegen vertreten lässt, um ihre Ansprüche durchzusetzen.
Die Kosten der Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts wären dann auch vom Verkäufer zu tragen, da er der von ihm versprochenen Nacherfüllung nicht gerecht geworden ist.
Wer wäre für den Ersatzwelpen zuständig, der Züchter oder der Verkäufer?
Da Vertragspartner der Verkäufer ist, wäre auch dieser für die Stellung eines Ersatzwelpen zuständig.
In wie weit könnte ich auf ein Ersatztier aus dem derzeitigen Wurf bestehen bzw könnten wir auch den Kaufpreis zurückfordern?
Der Nacherfüllungsanspruch kann nicht auf bestimmtes Tier aus einem bestimmten Wurf erstreckt werden.
Ihre Freundin sollte dem Verkäufer letztmalig schriftlich eine Frist zur Stellung eines Ersatzwelpen setzen und ankündigen, dass im Falle des fruchtlosen Ablaufs der Frist von dem Kaufvertrag zurückgetreten wird.
In diesem Fall hätte Ihre Freundin Ansprüch auf Rückzahlung des Kaufpreises.
Würde eine Gewährleistungsfrist nach 2 Jahren verfallen?
Die Gewährleistungsansprüche müssten innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren, also bis Juni 2011 geltend gemacht werden.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.
Antwort
vonRechtsanwalt Karlheinz Roth
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Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Habe ich Sie richtig verstanden, dass meine Freundin in den Staaten einen Nacherfüllungsanspruch so formulieren muss, dass sie einen Ersatzwelpen, nachdem ja nun schon mehr als 6 Monate seit Feststellung des Gewähleistungsmangelsmangels verstrichen sind und wir bislang nur vertröstet wurden, innerhalb der nächsten 4 Wochen beim Verkäufer einfordern kann. Und sollte dies nicht geschehen auf rechtliche Schritte gegen den Verkäufer verweisen sollte?
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihren Nachtrag.
Ja, Sie haben mich richtig verstanden.
Bei weitergehenden Fragen stehe ich Ihnen gerne per E-Mail zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
RA K. Roth
www.kanzlei-roth.de