Muss zuviel gezahlter Betreuungsunterhalt zurück gezahlt werden?
Hallo, Folgender Fall: Ich bin alleinerziehende Mutter einer 2-jährigen Tochter und beziehe neben dem üblichen Kindesunterhalt auch Betreuungsunterhalt, da, obwohl ich bereits seit einem halben Jahr wieder berufstätig bin, mein Verdienst sehr gering ausfällt. Zudem ist das Differenzeinkommen zwischen mir und meinem Ex-Partner sehr hoch. Nun habe ich festgestellt, dass mein Ex-Partner mir über einen Zeitraum zuviel Betreuungsunterhalt gezahlt hat, meine Frage ist daher, ob mein Ex-Partner grundsätzlich den überzahlten Betreuungsunterhalt zurück fordern kann?