Nach erfolgter Kündigung am 15.02.2025 stellte ich noch die zwei letzten abgehaltenen Unterrichtseinheiten in Rechnung, einmal zu einem Vollmodul, einmal zu einem – kündigungsbedingt - abgebrochenen Modul, also zu 48 Unterrichtseinheiten, so dass mir nun im Ganzen 35.811,04 € geschuldet wurden. Die bei der Kündigung älteste offene Rechnung war am 28.10.2024 gestellt worden, lag also bereits mehr als fünf Monate zurück. ... Sollte sich aber der Satz §2. 2. im Vertrag, welcher "nach" enthält, als unwirksam herausstellen, gälte stattdessen - durch die im Vertrag enthaltene salvatorische Klausel - eine gerichtlich angemessene Höchstzahlungsfrist , nach welcher der Auftraggeber in Verzug gerät.