Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Da Ihnen hier entweder eine falsche Speicherdauer der Daten nach Vertragsende genannt wurde oder aber die Daten entgegen der Bedingungen vorzeitig gelöscht worden sind, liegt hier eine klare Pflichtverletzung seitens 1&1 vor.
Es besteht daher auch grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch.
Umstritten ist in solchen Fällen jedoch, wie sich der Schadensersatz berechnet, denn die Daten haben in der Regel nur sehr schwerlich einen bezifferbaren Wert.
Wenn die Daten wiederhergestellt werden können, ist die Schadenshöhe gleichzustellen mit den Kosten für die Wiederherstellung. Dies ist unproblematisch.
Sind die Daten jedoch unwiederbringlich verloren und privater Natur (z.B. Fotos etc.), erkennen viele Gerichte gar keinen Schadensersatz an, weil der Wert nicht beziffert werden kann. Über einen Umweg bliebe es dann noch möglich Schmerzensgeld wegen einer Datenschutzverletzung zu verlangen, da die Daten vorzeitig ohne Zustimmung gelöscht worden sind. Dazu wären Sie aber in der Beweislast, dass es personenbezogene Daten gewesen sind.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dietrich
Rechtsanwalt
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