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Mietaufhebungsvertrag zum Zweck der Mieterhöhung

15. September 2019 20:55 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jürgen Vasel

Ich beabsichtige zwei Eigentumswohnungen a 50 qm zu von einem Eigentümer erwerben.
Beide Wohnungen sind seit 12 Jahren an die beiden Mieter vermietet. Eine Mieterhöhung hatte bisher noch nie stattgefunden.
Die Nettomiete und die Nebenkostenvorauszahlung betragen zur Zeit 190 € und 40€.
Auch sonst ist der Mietvertrag schlecht gestaltet. Es müsste ein neuer Vertrag geschlossen werden.
Daher habe ich dem Verkäufer vorgeschlagen mit den beiden Mietern einen Aufhebungsvertrag für den jetzigen/alten Mietvertrag zum Monatsende abzuschließen und gleichzeitig einen neuen Mietvertrag mit angepasster Miete und Nebenkostenvorauszahlung zum Beginn des nächsten Monats abzuschließen.
Die Nettomiete würde dann bei 370 € und Nebenkostenvorauszahlung bei 70 € liegen.
Die beiden Mieter wollen auf Nachfrage des Eigentümers diesen beiden Verträgen ihre Zustimmung gegeben.
Unter diesen Voraussetzungen würde ich die beiden Wohnungen kaufen.

Jetzt meine Frage: ist diese Vorgehensweise rechtens oder gibt es andere Möglichkeiten?

Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrter Fragesteller,

eine Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung ist zwar ausgeschlossen. Wenn der Mieter jedoch mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag und sodann einen neuen Mietvertrag mit veränderten Bedingungen schließt, ist das wegen des Grundsatzes der Vertragsfreiheit erlaubt.

Eine andere Möglichkeit wäre, mit den Mietern eine höhere Miete zu vereinbaren. Auch das ist gem. § 557 Abs. 1 BGB möglich.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, dass diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.

Nutzen Sie bei Rückfragen gern die kostenlose Nachfragefunktion!

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 16. September 2019 | 06:14

In den Wohnungen befinden sich zum Teil nicht mehr funktionsfähige
Gasheizgeräte.
Die Mieter heizen daher mit Elektroradiatoren.
Beschwerden mit sem jetzigen Eigentümer gab es darüber bis jetzt noch nie.
Warmwasserversorgung ist vorhanden und funktional.
Daher möchte ich beide Wohnungen ohne Heizgeräte vermieten.
Die vorhandenen geräte sollen ich das Eigentum der Mieter übergehen.

Jetzt meine Frage:
Kann der neue Vertrag so geschrieben werden, ohne Heizung.
Oder ist der Vermieter für eine funktionelle Heizung verantwortlich?


Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 16. September 2019 | 19:13

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Nachfrage geht weit über eine Verständnisfrage hinaus, da sie einen neuen Themenkomplex berührt. Stellen Sie sie daher bitte als neue Frage ein!

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt

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