Er erhält für jeden durch seine Tätigkeit zustande gekommenen Geschäftsabschluß, eine Provision in Höhe von 15 % des Umsatzes. (2) Grundlage für die Berechnung der Provision ist der Nettobetrag (ohne Umsatzsteuer) abzüglich Rabatte und sonstige Sonderkosten (Grafikerfassung etc), (3) Der Anspruch auf Provision gilt als erworben, wenn die Kundenzahlung eingeht und zwar nach dem Verhältnis des eingegangenen Betrages. ... Aufträge, die der Arbeitgeber aus wichtigen Gründen ablehnt, die storniert werden oder nicht ausführbar sind, sind nicht provisionspflichtig. (4) Mit der Vergütung sind alle betrieblichen Nebenleistungen/Sonderzahlungen abgegolten. ... Muss ich nun das Gehalt von 2000,00 € anteilig zahlen, oder nicht ???