Sehr geehrte/r Rechtsratsuchende/r,
nachfolgend nehme ich gerne zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen im Zusammenhang mit der vor Praktikumsbeginn ausgesprochenen Kündigung des Praktikumsvertrages Stellung:
Dabei möchte ich zunächst darauf hinweisen, dass eine Kündigung vor Praktikumsbeginn grds. in derselben Frist möglich ist wie während des Praktikums, es sei denn eine Kündigung vor Praktikumsbeginn wäre ausdrücklich ausgeschlossen worden.
Da beide Vertragsparteien den Praktikumsvertrag und damit verbundene kurze Kündigungsfrist von 2 Wochen kannten, besteht grds. auch leider kein Anspruch auf Schadensersatz im Falle der Kündigung, da hiermit zum einen gerechnet werden musste und da zum anderen den Arbeitgeber kein Verschulden an der Situation trifft.
Da dem Arbeitgeber aber sicherlich bekannt war, dass Sie zum Zwecke des Praktikums umziehen würden und demgemäß Kosten und Verpflichtungen auf sich nehmen würden wie bspw. Anmietung der Wohnung, empfehle ich Ihnen, den Arbeitgeber auf eine Entschädigungszahlung anzusprechen und zur Begründung auf Ihre besondere Situation hinzuweisen.
Sollte sich der Arbeitgeber sodann nicht vergleichsbereit erweisen, könnten Sie ihm ein Verschulden dahingehend anlasten, dass er nicht organisatorische Maßnahmen für die Durchführung des Praktikums in Home Office ermöglicht hat. Aber selbst im Falle eines Organisationsverschuldens des Arbeitgebers bleibt es bei den Regelungen des Vertrages, wonach eine Kündigung innerhalb von 2 Wochen vorgesehen ist. Sie könnten daher allenfalls Ihr Praktikumsentgelt für 2 Wochen beanspruchen.
Zu beachten ist hierbei allerdings, dass die Verschuldensfrage nach derzeitiger Lage eher zugunsten des Arbeitgebers entschieden würde, da im allgemeinen in den Coronavirus-Fällen von höherer Gewalt ausgegangen wird.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Anmerkungen weitergeholfen zu haben, wünsche Ihnen viel Erfolg und stehe Ihnen gerne für etwaige Rückfragen unter RA-Fey@web.de zur Verfügung.
Für das mir entgegengebrachte Vertrauen darf ich mich bei Ihnen bedanken und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Andrea Fey
Rechtsanwältin und Notarin
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vonNotarin und Rechtsanwältin Andrea Fey
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