Mietrecht- Muss ich als Eigentümer Vertrag akzeptieren v.Vorbesitzer
Ich kenne den Vertrag nur deshalb, weil ich die Mieter gebeten habe, mir eine Kopie zu schicken. Nun stelle ich mir die Frage, inwieweit es überhaupt rechtens ist, dass der Eigentümer der Wohnung nicht Vertragspartner ist, bzw. zumindest zum Zeitpunkt des Erwerbs Anspruch darauf hat, die Inhalte zu kennen, da dies entscheidenden Einfluss auf die Kaufentscheidung gehabt hätte. ... Daher wüsste ich gerne, wie es mit dem Vertrag aussieht, bzw. inwieweit die Garantien, die klar in der Broschüre stehen, bindend sind.