Frage zur Testamentsvollstreckung
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Saeger / Bonn
Nun gibt es aber auch eine Passage in diesem Testament, die lautet wie folgt: "Der Testamentsvollstrecker soll aus den Erträgnissen des Erbteils und, falls diese nicht ausreichen sollten auch unter Verwendung der Substanz des Erbteils den Miterben Erbe1 und Erbe2 die zu ihrem Unterhalt und für eine angemessene Berufsausbildung erforderlichen Beträge anteilig unter Beachtung der Erbquote zur Verfügung stellen." Zurzeit bin ich in der Bewerbungsphase, da ich im nächsten Jahr mein Abitur mache und ich anschließend ein Duales Studium beginnen möchte. ... Da meine Mutter aus beruflichen Gründen ihr Auto benötigt, ich aber keinen eigenen PKW besitze, und ich aus zeitlichen (die Tests finden in der Schulzeit am Morgen statt) als auch aus finanziellen Gründen (mein Vater verstarb vor 13 Jahren und meine Mutter ist für unseren Unterhalt alleine zuständig) mir ein eigenes Auto kaufen möchte, habe ich mich gefragt, ob der Testamentsvollstrecker mir zu diesem Zwecke ca. 3.000 bis 3.500 Euro zur Verfügung stellen kann.