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Herausgabe eines Unterhaltstitels , der per Gericht eingeklagt wurde

12. Juli 2023 16:00 |
Preis: 30,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


17:09

Sehr geehrte Damen und Herren,
zum Thema "Herausgabe eines Unterhaltstitel" habe ich eine Frage.
Folgender Sachverhalt:
Mein Sohn befand sich 2022 in einem DUALEN Studium und klagte von mir Unterhalt vor Gericht ein.
Im Januar 2022 hat er ein Unterhalts-Gerichtsverfahren zu seinen Gunsten entschieden.
Zu dem Zeitpunkt war er bereits 26 Jahre alt.
Somit hatte er also eine "Titel" ! Im Gerichtsurteil stand also nicht, das dieser Unterhalt irgendwie zeitlich beschränkt wäre.
Vor Gericht musste er seinen Ausbildungsstand darlegen, daraus ergab sich das er im SEPTEMBER 2022 das Studium
vorraussichtlich beenden würde. (Auch die Noten bzw. Leistungen deuteten darauf hin)
Ab Oktober 2022 habe ich dann jegliche Zahlungen eingestellt (Mein Anwalt hat das auch schriftlich angekündigt, da davon auszugehen war/ist das er die Ausbildung dann beendet hat, wie oben schon erwähnt).
(Anzumerken ist noch, das wir seit Jahren nur über Anwälte kommunizieren, daran wird sich auch nichts ändern.)
Da seit Oktober 2022 von seiner Seite keinerlei Zahlungsaufforderungen mehr kamen, ist also davon auszugehen das diese Ausbildung beendet ist.

Nun zu meiner Frage:

Im APRIL 2023 habe ich ihn dann schriftlich zur "Herausgabe des Titels" aufgefordert.
Diesen gibt er aber nicht heraus bzw. da wird auch nichts mehr kommen.
Kann/soll ich diesen gerichtlich "einklagen" ?
Mein Anwalt meint, die Klage muss nicht unbedingt erfolgreich sein, so das ich wieder nur Kosten habe.
Ist das also "Normalzustand" das diese Titel nicht zurückgefordert werden oder das zumindest
auf dem Urteil steht: "bis die erste Ausbildung beendet ist" ?

12. Juli 2023 | 16:22

Antwort

von


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Guten Tag,

Sie sollten ihn noch einmal unter Fristsetzung auffordern, wahlweise die vollstreckbare Ausfertigung herauszugeben oder rechtsverbindlich schriftlich zu erklären, dass er aus diesem Titel keine Rechte mehr herleitet.

Im Hinblick auf den Herausgabeanspruch müssen Sie berücksichtigen, dass der am Wohnsitz Ihres Sohnes zu erfüllen ist; er ist also nicht verpflichtet, Ihnen den Titel zuzusenden, Sie müssten ihn schon bei ihm abholen. Entsprechend muss das Herausgabeverlangen formuliert werden.

Nach Ablauf der Frist besteht ein Rechtsschutzinteresse an einer Abänderungsklage dahingehend, dass die titulierte Unterhaltsforderung aufgehoben wird.


Mit freundlichen Grüßen


Rückfrage vom Fragesteller 12. Juli 2023 | 17:05

OK... Danke..die Frage ist nur zum Teil beantwortet...ist diese Abänderungsklage mit Kosten für mich verbunden oder muss er diese Kosten dann tragen bzw. gewinne ich in jedem Fall diese Klage wenn er seine Ausbildung seit September 2022 beendet hat und er eigentlich keinen Anspruch mehr hat?
(Die Aufforderung zur Herausgabe war mit einer Frist meinerseits versehen aber wie gesagt, das wurde ignoriert)

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 12. Juli 2023 | 17:09

Die jetzt gestellte Frage nach der Kostentragungspflicht war in der Ursprungsfrage nicht gestellt, insofern ist die Frage keineswegs nur zum Teil beantwortet.

Wenn Ihr Sohn sich mit der Herausgabe bzw. Verzichtserklärung in Verzug befindet und damit Veranlassung zur Klage gegeben hat, hat er auch die Verfahrenskosten zu tragen.

Ob Sie in jedem Fall gewinnen, kann ich nicht vorhersagen. Dazu fehlen Informationen.

Mit freundlchen Grüßen

ANTWORT VON

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