.), seit 4 J. in Paraguay lebend; aktuell ohne Einkommen; zur Zeit habe ich mich und meine Tochter in Sicherheit gebracht (EU). im Nov. 2014 hatte ich einen Verkehrsunfall in PY. ... Tenor der breiten Masse war: da passiert sowieso nichts, weil der Ehemann keine Anzeige macht, froh ist, wenn er seine Ruhe hat und außerdem er auch teilschuldig wäre; die einen meinten es kann nur einen nationalen Haftbefehl geben, wieder ein anderer Anwalt meinte, dass vorher ein Verfahren stattgefunden haben müsste, aus dem sich eine Mindesthaftstrafe von mehr als 1 Jahr hätte ergeben müssen; jedoch ein Anwalt aus Paraguay sagte, dass es eindeutig und zweifelsfrei sei, dass ein internationaler Haftbefehl erlassen wird, spätestens dann, wenn der anberaumte Gerichtstermin am 07.04.2015 ohne meine Anwesenheit verstrichen sei (der erste Gerichtstermin war am 09.03.2015 - davor jedoch brachte ich mich in Sicherheit); Ein Anwalt aus Deutschland sagte mir grade heute, dass ich gut beraten wäre, nach Deutschland zu reisen und die Sache offensiv , also von mir aus zu regeln versuche über einen Anwalt. Meine Fragen: 1. ich muss verbindlich wissen, ob nun ein internationaler Haftbefehl gegen mich erlassen wurde oder nicht, respektive ich jetzt unbehelligt nach Deutschland reisen kann oder nicht (ohne am Flughafen in Verwahrung genommen zu werden) 2. wie löse ich diese Sache, denn ich habe mir nur vorzuwerfen, dass ich nicht zur Gerichtsverhandlung erschienen bin und das nur, um mein und das Leben meiner Tochter zu schützen bitte um detaillierte Ausführung der Möglichkeiten Freundliche Grüße